Prozess in Wien
Urteil: "Nachwuchs-Zuhälter" (17) bot Mädchen im Netz an
Das Mädchen, das er eine Woche davor kennengelernt hatte, war damals 13 Jahre alt. Ein Schöffensenat verhängte über den Jugendlichen ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt.
Nachdem er sie an einen Kunden vermittelt und kassiert hatte, suchte er auch für ihre 14-jährige Freundin einen Kunden.
"Veranlasst gesehen mitzumachen"
Die Anklage legte dem gebürtigen Tschetschenen, der bereits eine Vorstrafe wegen Raubes aufweist und aufgrund dessen eine offene, zur Bewährung ausgesetzte achtmonatige Freiheitsstrafe zu gewärtigen hat, neben Zuhälterei und Förderung gewerbsmäßiger Unzucht auch schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen zur Last.
Bevor er die Schülerin anderen Männern anbot, hatte er einvernehmlichen Sex mit ihr. Letzteres ist für Jugendliche grundsätzlich strafbar, wenn die Partnerin bzw. der Partner noch keine 14 Jahre alt ist und der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.
"Sie hatten eine Liebesbeziehung. Sie hat ihm gesagt, dass sie 18 Jahre alt ist", meinte Verteidiger Florian Kreiner. Das Mädchen sei schon davor der Prostitution nachgegangen. "Sie hat Leute kennengelernt und hat diesen Leuten geschrieben, mit denen sie sich getroffen hat", verwies Kreiner auf die Ergebnisse einer bei der 13-Jährigen durchgeführten Handy-Auswertung.
Angeklagter bekannte sich teilweise schuldig
Sein Mandant habe sich "veranlasst gesehen mitzumachen" und Fotos der 13-Jährigen und später der 14-Jährigen auf Snapchat gepostet und entsprechend beworben.
Der Angeklagte, der seit Mitte November in U-Haft sitzt, bekannte sich teilweise schuldig. Er habe die 13-Jährige am Bahnhof Meidling kennengelernt und mit ihr Nummern ausgetauscht. Nachdem man einander näher gekommen war, "hat sie mir geschrieben, dass sie Geld für Geschlechtsverkehr angeboten bekommt". Da sei er "auf die Idee gekommen, das zu machen, das zu probieren".
Storys mit Preislisten erstellt
Der 17-Jährige postete auf Snapchat Storys, mit denen er auf die zwei Mädchen aufmerksam machte. Die Storys enthielten Preislisten. In Bezug auf die 13-Jährige kam es laut Anklage zu einer Vermittlung. Der Angeklagte brachte seine Freundin zu einem Kunden, einem Studenten, der dessen Angaben zufolge die 13-Jährige auch für über 18 hielt. Er sei "mitgegangen, nur um aufzupassen", gab der Angeklagte zu Protokoll.
Vereinbarungsgemäß hätte das Entgelt je zur Hälfte geteilt werden sollen. Von den einkassierten 150 Euro behielt der 17-Jährige dann jedoch 100 Euro für sich. Auf die Frage, weshalb er sich nicht an die Abmachung gehalten habe, erwiderte der junge Tschetschene, er habe einen 100-Euro-Schein und eine 50er-Note erhalten: "Ich hatte kein Wechselgeld."
Gewalt unter Jugendlichen: "Generation kaputt"
Zusammenfassung
- Ein nicht alltäglicher Fall ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht verhandelt worden.
- Ein 17-Jähriger musste sich vor einem Schöffensenat verantworten, weil er im vergangenen November seine damalige Freundin, die er erst eine Woche zuvor kennengelernt hatte, mit Inseraten für entgeltlichen Sex anbot.
- Das Mädchen war damals 13 Jahre alt.
- Nachdem er sie an einen Kunden vermittelt und kassiert hatte, suchte er auch für ihre 14-jährige Freundin einen Kunden.