Keine Statistik
Familiennachzug: Innenministerium kennt DNA-Testzahlen nicht
Mitte März beschloss die frisch-zusammengetretene Bundesregierung einen Stopp des Familiennachzugs schutzberechtigter Menschen. Er hätte "eine Dimension erreicht", durch die "große Herausforderung" für das Land entstanden seien, so Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) damals. Dass die Zahlen "massiv reduziert" wurden, hatte zuvor schon Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) attestiert.
Nichtsdestoweniger wollte man die gesetzten Maßnahmen, wie etwa zusätzliche Dokument-Überprüfungen und DNA-Tests, "nachhaltig" sicherstellen. Von den DNA-Tests sind Ehepartner:innen sowie minderjährige Kinder betroffen, die bei Zweifel an der Echtheit ihrer Dokumente noch im Herkunftsland bei einer österreichischen Botschaft einen DNA-Test ablegen müssen. Erst, wenn der Bescheid positiv ist - die Familienangehörigen also miteinander verwandt sind -, werde ein Visum erstellt.
Diese "Aktion scharf" hinterfragte nun der Wiener SPÖ-Gemeinderatsklubchef Christian Oxonitsch in einer parlamentarischen Anfrage an Karner. Konkret interessierte ihn etwa, wie viele DNA-Tests denn von Jänner 2022 bis Februar 2025 angeordnet bzw. durchgeführt wurden - und welche Ergebnisse diese brachten.
Statistiken werden "nicht geführt"
Das Innenministerium konnte allerdings nur bedingt Auskunft geben. "Die Intensivierung der DNA-Tests erfolgte Mitte des vergangenen Jahres und war eine notwendige Maßnahme, um Missbrauch zu verhindern. Gemeinsam mit dem Einsatz von Dokumentenberaterinnen und -beratern des Bundesministeriums für Inneres konnten so die Zahlen im Familiennachzug erheblich reduziert werden", wurde erneut wiederholt.
"Darüber hinaus werden entsprechende Statistiken nicht geführt", hieß es dann schlicht.
Die Anzahl der durchgeführten DNA-Tests bleibt also ein Rätsel. Genauso, warum diese Statistiken nicht geführt werden. Auf PULS 24 Anfrage teilte das BMI nur mit: "Das Innenministerium führt eine Vielzahl von Statistiken, zu finden auf der Homepage des BMI, aber auch auf der Seite des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Diesbezüglich hat das Ministerium die parlamentarische Anfrage umfassend beantwortet."
Kostspielige Rückerstattung
Worüber hingegen schon Auskunft gegeben werden konnte, war über die Kosten für die Rückerstattung der positiven DNA-Tests. "Die Kosten für einen DNA-Test betragen etwa 270 Euro und sind vom Antragsteller zu tragen", heißt es dazu auf der Seite des Innenministeriums. Kommt der Bescheid aber positiv zurück, dann wird jener Betrag rückerstattet.
Herauszuheben aus der parlamentarischen Anfrage ist, dass dort jene Rückerstattungen aufgelistet sind: "Im Zeitraum Juli 2024 bis Jänner 2025 erfolgten 45 Kostenrückerstattungen im Gesamtwert von EUR 71.547,56." Doch nach dieser Rechnung sind die DNA-Tests deutlich teurer, eine der 45 Überprüfungen kostet dann nämlich 1.589,95 Euro.
"Dass die Zahl der Kostenerstattungen feststeht, ist klar, weil diese Tests über das Innenministerium abgerechnet werden", erklärte das BMI auf PULS 24 Anfrage. Warum die Tests aber scheinbar um ein Vielfaches teurer waren, blieb unbeantwortet.
Das Aussetzen des Familiennachzugs ist jedenfalls nicht ganz ohne Hürden, es bringt auch einen Stau mit sich. Mit dem 31. Jänner waren laut Innenministerium noch 4.624 Einreiseanträge anhängig, 3.607 entfielen allein auf Syrer:innen, die bisher weder eine Einreiseerlaubnis noch eine Abweisung erhielten.
Zusammenfassung
- Die Bundesregierung stoppte kurz nach ihrer Formierung den Familiennachzug, gesetzte Maßnahmen wie etwa DNA-Tests hätten den Nachzug "massiv reduziert".
- Wie viele DNA-Tests aber durchgeführt wurden, weiß das Innenministerium nicht, ergibt eine parlamentarische Anfrage.
- Sehr wohl aber, wie viel Geld für die Kosten-Rückerstattung der positiven DNA-Bescheide ausgegeben wurde.