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Intendant Krumpöck vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen

Der Intendant des Kultur.Sommer.Semmering, Florian Krumpöck, und eine Mitangeklagte sind am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen Wien vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Laut Anklage sollten sie dem Land NÖ zwischen 2019 und 2021 zu hohe Rechnungen für Infrastrukturförderungen vorgelegt haben, was die Richterin nach einem umfangreichen Beweisverfahren nicht bestätigt sah. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Beweisverfahren drehte sich zu großen Teilen um die Rolle des damaligen Eigentümervertreters des Südbahnhotels. Dort ging in diesem Zeitraum der Kultur.Sommer.Semmering über die Bühne. Der Wiener warf den beiden Angeklagten in seiner Zeugenaussage vor, dass sie ihn überhöhte Rechnungen ausstellen haben lassen, um an Fördergelder zu gelangen. Von Richterin Corinna Huber gefragt, ob er sich bewusst gewesen sei, dass er damit eine strafbare Handlung setze, gab er an, dass ihm die Tragweite nicht bewusst gewesen sei und er "gutgläubig und naiv" gehandelt habe - auch weil Krumpöck ihm versichert haben soll, dass die Rechnungen nie "zur Finanz" kommen würden.

Überdies habe der Eigentümervertreter das Geld gebraucht. Dieses ließ er sich bar auszahlen, um es anschließend nicht zu versteuern, gestand er. Er hat sich mittlerweile selbst angezeigt, ein Strafverfahren gegen ihn wurde diversionell nicht rechtskräftig erledigt.

Krumpöck gab im Zuge seiner Befragung an, dass er und seine mitangeklagte Geschäftspartnerin vom Eigentümervertreter des Südbahnhotels Semmering abhängig gewesen seien. So habe dieser die Spielgenehmigung jährlich erteilt und meinte, dass alle Entscheidungen über ihn laufen müssten. Auch soll er einst auf eine Anstellung mit "abenteuerlichen" Gehaltsvorstellungen gedrängt haben, was Krumpöck jedoch ausschlug.

Warum sich der Kultur.Sommer.Semmering-Intendant auf den Eigentümervertreter eingelassen habe, wollte die Richterin wissen. "Weil ich keine andere Wahl hatte", so Krumpöck. Man habe dessen Vorgaben erfüllen müssen, um ins Haus zu dürfen. Die in Auftrag gegebenen Leistungen seien zudem erbracht worden, wie auch eine Prüfung des Landes Niederösterreich ergab, die zudem eine ordnungsgemäße Buchführung und keine Verstöße der Förderrichtlinien feststellte.

Auch die ebenfalls angeklagte Geschäftspartnerin Krumpöcks betonte, dass der Eigentümervertreter an den "Schalthebeln der Macht" gesessen sei und darüber bestimmt habe, ob sie im Südbahnhotel spielen könnten oder nicht. Manche von ihm ausgestellte Rechnungen seien aber nicht seriös gewesen. Man habe daher im Einvernehmen "präzisiert", was die Rechnung beinhalten sollte, um keine Probleme beim Antrag auf Infrastrukturförderung zu bekommen.

Dabei hätten sie auch genügend andere Rechnungen für die Infrastrukturförderung vorlegen können. Warum sie dennoch jene in Verbindung mit dem Eigentümervertreter wählten, erklärte die Angeklagte damit, dass alles andere einen beträchtlichen Mehraufwand verursacht hätte und die "Präzisierungen" kaum Zeit in Anspruch genommen hätten.

Wieso der Eigentümervertreter den beiden Betrug vorwirft, darüber konnten die Angeklagten wie auch die Richterin nur spekulieren. "Wir werden es nie mit endgültiger Sicherheit herausfinden", sagte Huber. Für sie stand jedoch fest, dass die Ausführungen der Angeklagten schlüssig gewesen seien, während sie beim Eigentümervertreter grobe Widersprüche ortete. Sie konnte zudem keinen Bereicherungsvorsatz bei Krumpöck und der Mitangeklagten feststellen und sprach die beiden frei. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Krumpöck erklärte in einem Statement, dass er froh über den Freispruch sei. "Für uns ist klar, dass all diese Anschuldigungen ganz offensichtlich von bestimmten Personen deshalb inszeniert wurden, um uns und dem Kultur.Sommer.Semmering zu schaden", meinte er. Der Intendant prüft nun mögliche rechtliche Schritte u.a. wegen Rufschädigung.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Intendant des Kultur.Sommer.Semmering, Florian Krumpöck, und eine Mitangeklagte sind am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen Wien vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden.
  • Laut Anklage sollten sie dem Land NÖ zwischen 2019 und 2021 zu hohe Rechnungen für Infrastrukturförderungen vorgelegt haben, was die Richterin nach einem umfangreichen Beweisverfahren nicht bestätigt sah.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.