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Teichtmeister wieder vor Gericht: Burgtheater klagt

Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister stand am Montag wieder vor Gericht. Es ging aber um keine strafrechtlichen Vorwürfe, sondern um Schadenersatz. Das Burgtheater will knapp 100.000 Euro.

94.949 Euro beträgt die geforderte Schadenssumme, über die das Burgtheater und Florian Teichtmeister nun vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien streiten, wie die "Krone" berichtete. Dabei gehe es um abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte, Rechtsanwaltskosten und Vergleichbares, die der frühere Arbeitgeber Teichtmeisters nun einfordert.

Sein Anwalt, Manfred Arbacher-Stöger ging vor dem Richter in die Offensive. "Warum haben Sie nichts gemacht? Suspendiert oder eine Zweitbesetzung vorbereitet? Warum hatten Sie so Scheuklappen auf?", zitiert ihn die "Krone". 

"Vielleicht lag eine Blauäugigkeit vor. Er hat uns gesagt, dass er seine damalige Lebensgefährtin klagen wird", soll Robert Beutler, kaufmännischer Geschäftsführer der Burgtheater GmbH entgegnet haben. 

Teichtmeister auf Arbeitssuche

Warum Teichtmeister beim Burgtheater nicht schon früher reinen Tisch gemacht habe? "Ich habe auf Diversion gehofft", soll er gesagt haben. Drei der vier Vorwürfe seien falsch gewesen. Das Ausmaß des vierten Vorwurfs (Missbrauchsdarstellungen von Kindern) sei ihm damals noch nicht bewusst gewesen. 

Derzeit befinde sich Teichtmeister auf Arbeitssuche, soll er vor Gericht angegeben haben.

Video: Aufregung nach Teichtmeister-Urteil

Verurteilung im September

Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler im vergangenen September wurde von einer breiten Öffentlichkeit verfolgt. Er gestand, pädophil zu sein und den Besitz und die Herstellung von zehntausenden Kindesmissbrauchsdarstellungen - und wurde dafür schuldig gesprochen. 

Der Schöffensenat um Richter Stefan Apostol verurteilte Teichtmeister zu einer zweijährigen Haftstrafe und ordnete die Unterbringung im Maßnahmenvollzug (forensisch-therapeutisches Zentrum) an. Beides wurde Teichtmeister bedingt nachgesehen - unter einer fünfjährigen Probezeit, die auch verlängert werden kann.

Die Fortsetzung der Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll, wurden ihm vom Gericht vorgeschrieben.

Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet.

ribbon Zusammenfassung
  • Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister stand am Montag wieder vor Gericht.
  • Es ging aber um keine strafrechtlichen Vorwürfe, sondern um Schadenersatz. Das Burgtheater will knapp 100.000 Euro.
  • Dabei gehe es um abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte, Rechtsanwaltskosten und Vergleichbares, die der frühere Arbeitgeber Teichtmeisters nun einfordert.
  • Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler im vergangenen September wurde von einer breiten Öffentlichkeit verfolgt.