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Denkmalschutz: 113 Stellungnahmen zu geplanter Novelle

Zum 100-jährigen Bestehen des Denkmalschutzgesetzes hat das Kulturministerium im Herbst eine Novelle desselben in Begutachtung geschickt. Nach sechs Wochen endete diese am Donnerstag. 113 Stellungnahmen für den 21 Seiten dicken Entwurf wurden abgegeben. Grundsätzlich wird meist die Intention begrüßt, das in die Jahre gekommene Gesetz zu überarbeiten, allerdings gibt es an einzelnen Punkten zahlreiche Kritik.

Die vorgesehenen Neuerungen umfassen u.a. die Berücksichtigung von Ökologisierungsmaßnahmen bei Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden, die Verankerung des UNESCO-Welterbes und eine stärkere Erhaltungspflicht für Eigentümer von Denkmalen, wobei hier die entsprechenden Förderungen ab 2024 um zusätzlich 6 Mio. Euro angehoben werden. Des weiteren soll z.B. das Bundesdenkmalamt (BDA) in einem rascheren Verfahren Gebäude-Ensembles gesammelt unter Schutz stellen können.

Der Gemeindebund ortet in seiner Stellungnahme "viele und gravierende Widersprüchlichkeiten, Unklarheiten und offene Fragen". Der Entwurf stelle etwa vor allem mit Blick auf die erstmals normierte Erhaltungspflicht von Denkmälern die Eigentümer derselben "vor unlösbare und allen voran finanzielle Probleme". Auch die Wirtschaftskammer sieht die geplante Erhaltungspflicht von geschützten Denkmalen kritisch. Die bereits existierende baupolizeiliche Erhaltungspflicht würde ausreichen.

Die Österreichische Gesellschaft der Denkmalfreunde wünscht sich die Normierung eines Lastenausgleichs. Weiterhin stehe jedoch eine Überlast der sich für Eigentümerinnen und Eigentümer aus den Denkmalschutzanordnungen oder Auflagen ergebenden wesentlichen Eigentumsbeschränkungen zugunsten der Allgemeinheit keine adäquate Abgeltung gegenüber. Die UNESCO-Kommission in Österreich freut sich grundsätzlich, dass die Welterbekonvention im Denkmalschutzgesetz verankert wird, empfiehlt aber u.a. "dringend" die Berücksichtigung internationaler Standards und entsprechender Richtlinien.

Die Universität Salzburg, Fachbereich Altertumswissenschaften, ortet wiederum "bedenkliche Punkte" im Entwurf, diese würden "die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung maßgeblich beeinträchtigen". Die Datenschutzbehörde vermisst im Papier klare Regelungen der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung. Auch Privatpersonen haben Stellungnahmen abgegeben. Der Entwurf sei "über weite Strecken hochproblematisch, teilweise krass verfassungswidrig und für einen zeitgemäßen, demokratischen Denkmalschutz ungeeignet", meint etwa der Archäologe Raimund Karl. In einem Gespräch mit dem ORF sprach er sich für eine Neuentwicklung des Gesetzestextes "unter breiter Beteiligung denkmalschutzinteressierter Parteien" aus.

Auf die Frage, inwiefern es nun noch zu Änderungen bei der Novelle kommen wird, hieß es gegenüber der APA aus dem Büro von Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne): "Wir werden die Stellungnahmen sichten und gemeinsam mit dem Koalitionspartner diskutieren, ob und welche Anpassungen am Entwurf nötig sind." Ziel sei nach wie vor ein Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Halbjahr 2024. Es sei jedenfalls zu begrüßen, "dass das Thema Denkmalschutz so viele Menschen bewegt und eine so breite Beteiligung im Begutachtungsverfahren auslöst".

(S E R V I C E - Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/305?selectedStage=101 .)

ribbon Zusammenfassung
  • Zum 100-jährigen Bestehen des Denkmalschutzgesetzes hat das Kulturministerium im Herbst eine Novelle desselben in Begutachtung geschickt.
  • 113 Stellungnahmen für den 21 Seiten dicken Entwurf wurden abgegeben.
  • Der Entwurf stelle etwa vor allem mit Blick auf die erstmals normierte Erhaltungspflicht von Denkmälern die Eigentümer derselben "vor unlösbare und allen voran finanzielle Probleme".