Wiener Arzt im Oktober nach Suizid einer Frau vor Gericht
Polizisten hatten die psychisch kranke Frau Ende Oktober 2021 in ein Wiener Spital gebracht. Die Beamte gingen davon aus, dass bei ihr Hinweise auf eine Selbstgefährdung vorlagen. Die Frau wurde nach dem Unterbringungsgesetz stationär aufgenommen. In der Klinik nahm sich die Frau dann das Leben.
Dem damals diensthabenden Oberarzt wird von der Staatsanwaltschaft Wien angelastet, fahrlässig den Tod der Frau herbeigeführt zu haben. Der Facharzt für Psychiatrie habe trotz einer angenommenen Selbstgefährdung von der erforderlichen engmaschigen Überwachung der Frau sowie ihrer Unterbringung in einem videoüberwachten Zimmer fahrlässigerweise Abstand genommen. Vorgeworfen wird dem Arzt auch, keine "Erhöhung der Medikation" in Betracht gezogen zu haben, wie im der APA vorliegenden Strafantrag festgehalten wird.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, das im Vorfeld eingeholt wurde und das den Angeklagten belastet. Die Anklagebehörde hat die Beiziehung des Sachverständigen zur Hauptverhandlung beantragt.
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Zusammenfassung
- Ein Wiener Spitalsarzt muss sich im Zusammenhang mit dem Suizid einer Patientin am 10. Oktober wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt verantworten.
- Gerichtssprecher Markus Riedl gab am Freitag auf APA-Anfrage den Verhandlungstermin bekannt.
- Polizisten hatten die psychisch kranke Frau Ende Oktober 2021 in ein Wiener Spital gebracht.
- Die Anklagebehörde hat die Beiziehung des Sachverständigen zur Hauptverhandlung beantragt.