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Wien sieht Zufahrtsüberwachung mit Datenschutz vereinbar

Seit Jahren fordert Wien vom Bund eine rechtliche Grundlage für die Schaffung von Einfahrtsbeschränkungen in den ersten Bezirk - und auch andere Städte haben bereits Interesse an derartigen Maßnahmen gezeigt. Noch gibt es jedoch keine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung. Dabei wäre der Datenschutz bei einer Überwachung durch Kameras nicht in Gefahr, wie Vertreterinnen und Vertreter der rot-pinken Rathauskoalition und der City am Montag versicherten.

15.000 Einfahrten in die Innenstadt könnten mit der Maßnahme verhindert werden, heißt es. Stadt und Bezirk möchten die Zufahrt also deutlich beschränken. Künftig soll es nur mehr Bewohnerinnen und Bewohnern, berechtigten Personen oder Menschen, die ihr Fahrzeug in einer Garage parken, erlaubt sein, in die Innenstadt zu fahren und dort ihr Fahrzeug abzustellen. Die Überwachung der Zufahrtslimits soll mittels Fotokameras erfolgen. Videoaufnahmen seien nicht geplant, beteuert man.

Die nötige Gesetzesänderung zur automationsunterstützten Überwachung gibt es vorerst nicht. Dem Vernehmen nach konnte sich die türkis-grüne Koalition im Bund nicht auf eine entsprechende Novelle einigen. Laut Sima wurde im Klimaministerium angedacht, dass bei Demonstrationen und Großveranstaltungen die bildverarbeitenden Einrichtungen auszuschalten und zu verhängen ist. Wien hält das für nicht praktikabel - und auch nicht für notwendig, wie heute einmal mehr bekräftigt wurde.

Verwiesen wurde dabei auf ein Gutachten, das das Klimaschutzministerium selbst sowie der Städtebund vor zwei Jahren in Auftrag gegeben haben. Auch dieses komme zum Schluss, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Zufahrtskontrolle möglich ist, wurde am Montag betont. Einer der Autoren, der Jurist und Universitätsprofessor Nikolaus Forgo, erläuterte bei dem Termin noch einmal die Eckpunkte.

Fotos dürften laut Vorschlag der Datenschutz-Experten nur vom Kennzeichen oder vom Lenker gemacht werden. Sollten Passanten oder andere Fahrzeuge zufällig aufgenommen werden, müssten diese sofort unkenntlich gemacht werden. Die Daten dürften nur zur Kontrolle der Einfahrtsbeschränkung verwendet werden - und nicht für andere Zwecke. Die Informationen müssten auch sofort gelöscht werden, außer die betreffende Person parkt ihr Fahrzeug länger als 30 Minuten unerlaubt. In diesem Fall würden die Daten für ein Verwaltungsstrafverfahren herangezogen.

Datenschutzrechtlich sei das Konzept unbedenklich, zeigte sich Forgo überzeugt. "Unser Vorschlag entspricht allen Grundsätzen." Für die von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) offenbar bevorzugte strengere Variante sieht der Jurist keine Notwendigkeit. "Es wäre gesetzlich nicht geboten", befand er.

Auch Sima bekräftigte, dass im Vorschlag aus Wien klar geregelt sei, dass etwa Teilnehmer von Demos nicht fotografiert werden dürften. Der Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl (ÖVP) hielt fest, dass keineswegs nur er Einfahrtsbeschränkungen umsetzen möchte: "Zwei Dutzend Städte wünschen sich das österreichweit." NEOS-Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass Wien ein praktikables Modell erarbeitet habe.

ribbon Zusammenfassung
  • Wien fordert seit Jahren eine rechtliche Grundlage für Einfahrtsbeschränkungen im ersten Bezirk, um 15.000 Einfahrten in die Innenstadt zu verhindern.
  • Nur Bewohner, berechtigte Personen und Menschen mit Garagenplätzen sollen künftig in die Innenstadt fahren dürfen, überwacht durch Fotokameras.
  • Ein Gutachten des Klimaschutzministeriums unterstützt die Maßnahme, und Jurist Nikolaus Forgo hält das Konzept für datenschutzrechtlich unbedenklich.