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Wie wird mein Kirchenbeitrag berechnet?

Ist man in Österreich Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche, muss man einen Kirchenbeitrag bzw. Kirchensteuer zahlen. So wird dieser berechnet.

Beim Kirchenbeitrag bzw. Kirchensteuer handelt es sich in Österreich nicht um eine Steuer im herkömmlichen Sinne. Es handelt sich um einen Beitrag, der nur für die jeweilige Kirche bestimmt ist und den auch die Kirchen selbst erheben müssen.

Wer muss den Kirchenbeitrag zahlen?

Beitragspflichtig sind Angehörige der römisch-katholischen bzw. evangelischen Glaubensgemeinschaft ab dem 21. Lebensjahr, wenn sie zu dem Zeitpunkt ein Einkommen und einen Wohnsitz in Österreich haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Wie berechne ich meinen Kirchenbeitrag?

Die Höhe des Kirchenbeitrags bei der katholischen Kirche beträgt 1,1 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Jahreseinkommens als Beitragsgrundlage.

Dabei beläuft sich der Mindestkirchenbeitrag auf:

  • 130,50 Euro für Selbstständige
  • 33 Euro für Arbeiter, Angestellte und Pensionist:innen.

Will man berechnen, wie viel Kirchensteuer man gemäß seinem Einkommen zu zahlen hat, kann man das auf der Website finanzrechner.at machen oder den Kirchenbeitragsrechner der Erzdiözese Wien nutzen.

In der evangelischen Kirche sind es 1,0 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Jahreseinkommens des jeweiligen Beitragszahlers. Den genauen Beitrag kann man hier auf der Website der Evangelischen Kirche in Österreich ausrechnen. 

Steuerlich absetzbar sind 2024 bis zu 600 Euro des Kirchenbeitrags - davor waren es 400 Euro.

Video: Kirche - Ja oder Nein?

Wer ist vom Kirchenbeitrag befreit?

Dabei gibt es auch Personengruppen, die von dem Kirchenbeitrag befreit sind. So zum Beispiel Personen ohne eigenes Einkommen, wie Schüler, Studierende und Auszubildende.

Auch Militärdienstleistende oder Zivildienstleistende sind von der Kirchensteuer befreit.

Für andere Personengruppen wird der Beitrag reduziert: Dazu zählen Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung oder Ausgleichszulage. Ermäßigungen gibt es auch zum Beispiel für Alleinverdiener- und Alleinerzieher-Familien sowie für jedes Kind. Über die Voraussetzungen sowie weitere Ermäßigungsmöglichkeiten informiert die zuständige Kirchenbeitragsstelle.

Wie wird der Beitrag ermittelt?

Die Kirchen haben kein Auskunftsrecht gegenüber Finanzbehörden und Arbeitgebern, daher besitzen sie auch keine detaillierten Angaben von den Mitgliedern.

Da in Österreich niemand rechtlich verpflichtet ist, der Kirche seine Einkünfte mitzuteilen, wird die Kirchenbeitragssteuer aufgrund von vorhandenen Informationen wie Alter und Beruf geschätzt. Die Kirchen schreiben ihre Mitglieder an, um den Kirchenbeitrag zu erheben. Stellt man der Kirche dann seine Einkommensunterlagen zur Verfügung, kann eine Neuberechnung des Beitrags vorgenommen werden.

Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?

Die Kirchenbeiträge in Österreich wird größtenteils dafür verwendet, um die Ausgaben der Kirchen zu decken. Fehlende Beträge werden durch Spenden finanziert. Unter anderem werden so zum Beispiel historische Gebäude erhalten.

Durch die Bezahlung der Kirchensteuer können Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche Dienstleistungen wie Taufen, Hochzeiten, Erstkommunionen, Firmungen, Konfirmationen und seelsorgliche Betreuung in Krisensituationen oder im Krankenhaus wahrnehmen.

Die Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche sind verpflichtet, der Zahlung des Kirchenbeitrags nachzukommen. Sammelt sich ein größerer Betrag an, kann die Kirche diesen Betrag auch einklagen. Tritt man aus der Kirche aus, muss man ab diesem Moment keinen Kirchenbeitrag mehr zahlen.

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  • Ist man in Österreich Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche, muss man einen Kirchenbeitrag bzw. Kirchensteuer zahlen.
  • So wird dieser berechnet.