Waffenverbot im Umfeld des Bahnhof Dornbirn
Anlass seien wiederholte Vorfälle mit gefährlichen Gegenständen. "Diese Vorfälle ereigneten sich meist innerhalb verschiedener sozialer Gruppen, die sich regelmäßig in diesem Bereich aufhalten. Mit der Verordnung soll solchen Vorfällen mit gefährlichen Gegenständen präventiv entgegengetreten werden", hieß es. Innerhalb der Zone erhalten Bundes- und Stadtpolizei nun erweiterte Kontrollbefugnisse, etwa können Waffen wie Messer sichergestellt werden. Ausgenommen von der Verordnung sind Personen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung tragen. Auch Pfeffersprays zu Selbstverteidigungszwecken seien ausgenommen.
"Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf Sicherheit im öffentlichen Raum. Wo Grenzen überschritten oder Gesetze nicht eingehalten werden, darf es keine Toleranz geben", so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Sicherheitslandesrat Daniel Allgäuer (FPÖ) in der Aussendung. Die bereits gesetzten Maßnahmen der Stadt Dornbirn und die vom Land und der Landespolizeidirektion 2024 installierte Aktion "VOKUS - Sicherheit an öffentlichen Plätzen" würden fortgeführt. Dazu zählen mehr Polizeipräsenz am Bahnhofsvorplatz, bessere Beleuchtung und Videoüberwachung sowie Sozialarbeit. Laut Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP) wird das Waffenverbot vor allem die Arbeit der Polizei erleichtern.
Polizei hat Bahnhof seit Jahren im Fokus
Seitens der Landespolizeidirektion verlautete, das Bahnhofsgelände stehe als Örtlichkeit mit der höchsten Personenfrequenz in Vorarlberg seit Jahren unter besonderer Überwachung. "Besonders im Fokus stehen soziale Gruppen, deren Angehörige meist dem Obdachlosen- und Drogenmilieu zuzuordnen sind. Sie verweilen im Bahnhofsareal, und mit zunehmender Alkoholisierung entstehen innerhalb dieser Gruppierungen Streitigkeiten, die eine polizeiliche Intervention notwendig machen", hieß es. Zwischen Anfang 2024 und Ende Jänner 2025 seien im Zuge von VOKUS-Kontrollen bei rund 28.700 Einsatzstunden landesweit etwa 4.500 Personenkontrollen durchgeführt worden. Zudem verwies die Polizei auf Präventivarbeit, etwa die Zusammenarbeit mit Streetworkern.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ermögliche es nun, Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen, wenn aufgrund "konkreter Anhaltspunkte" der "dringende Verdacht" bestehe, dass eine "Waffe" oder ein "gefährlicher Gegenstand" mitgeführt werde. Der Unterschied für die Polizei bestehe darin, dass Personen aus den angesprochenen sozialen Gruppen, die in der Vergangenheit für medial aufsehenerregende Vorfälle verantwortlich gewesen seien, Waffen und gefährliche Gegenstände vor Ort abgenommen und der zuständigen Behörde übergeben werden können. Ein "konkreter Anhaltspunkt" für eine Kontrolle liege vor, wenn Polizisten und Polizistinnen oder Zeugen verdächtige Wahrnehmungen machten bzw. meldeten.
Zusammenfassung
- Ab Mittwoch gilt im Umfeld des Bahnhofs Dornbirn ein Waffenverbot, das zunächst für drei Monate angesetzt ist. Diese Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen und ergänzt bestehende Maßnahmen wie die Aktion 'VOKUS - Sicherheit an öffentlichen Plätzen'.