Waffensammler in Linz zu acht Monaten bedingt verurteilt
Am 4. April dieses Jahres war der Mühlviertler verhaftet worden, nachdem die Polizei bei ihm daheim "einen der größten Waffenfunde Österreichs", so die Richterin, gemacht hatte: 170 Waffen - darunter Scharfschützengewehre - und rund eine Million Stück Munition. Auch wenn er über eine Waffenbesitzkarte verfügte, hatte er mindestens 35 Pistolen und Revolver sowie mindestens zehn vollautomatische Waffen illegal besessen.
Sein Verteidiger meinte, dass dennoch "nie eine Gefahr von ihm ausgegangen ist". So habe sein Mandant nicht mit den Waffen geprahlt, sondern diese nur "wegen dem Interesse an der Technik" besessen. Auch habe er nie welche verkauft, ergänzte der Angeklagte. "Das mit den Waffen tut mir leid", aber er sei eben so begeistert davon, erklärte er den Besitz mit seiner "jahrzehntelangen Sammelleidenschaft".
Was hingegen die Nötigung anging, widersprach er vehement der Anklage. Zwar gab er unumwunden zu, 16 Jahre lang eine außereheliche Beziehung gehabt zu haben, doch diese "Affäre" habe er im Oktober 2019 beendet, "indem ich mich einfach nicht mehr gemeldet habe". Sie habe "zu stark geklammert", meinte er. Dass sie fünf Monate später seine Ehefrau anrief, die "Affäre verraten hat" und ihn anschließend bei der Polizei anzeigte, weil er ihr gedroht haben soll, sie "zu vernichten", nannte er einen "Racheakt, der ihr auch perfekt geglückt ist".
Die Verlassene sagte im Zeugenstand aus, "maßlos enttäuscht" gewesen zu sein, dass er nach so vielen Jahren einfach wortlos ohne Erklärung gegangen sei. Wochenlang habe sie versucht, ihn telefonisch zu erreichen. Anfang April meldete sie sich dann bei der Frau und ging zur Polizei. Sie habe Angst bekommen, da er einmal gesagt habe, slowakische Killer zu engagieren, die für ihn die "Drecksarbeit" erledigen würden, sagte die Frau.
Der Richterin konnte die Zeugin nicht glaubhaft machen, dass sie sich nach der Trennung wirklich so bedroht gefühlt habe. Wäre dem so gewesen, hätte sie wohl nicht fünf Monate mit der Anzeige zugewartet, so die Begründung für den Freispruch vom Vorwurf der Nötigung.
Für den Verstoß gegen das Waffengesetz kassierte der Angeklagte hingegen einen Schuldspruch. Außerdem werden die Waffen konfisziert mit Ausnahme jener, die er rechtmäßig laut Pass besessen hatte. Diese gehen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft, die zu entscheiden hat, ob sie dem Sohn ausgehändigt werden, da über den Vater bereits ein Waffenverbot verhängt wurde.
Zusammenfassung
- Er war aber nicht nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, sondern auch wegen des Verdachts, seine Ex gefährlich bedroht zu haben, angeklagt.