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Vollspaltenboden-Verbot bei Schweinen ab 2040

Das lange geforderte Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung wird mit dem neuen Tierschutzgesetz (TSchG) fixiert: Die beiden zuständigen Minister, Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP), gaben am Freitag bekannt, dass eine Einigung erzielt worden ist und das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten Ende 2039 erfolgt.

 Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die lange Übergangsfrist, aber lobte die beiden Minister auch für ihren Mut.

Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten. Verbesserungen gibt es auch bei der Kastration von Ferkeln, hieß es in einer Aussendung. Das gesamte, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, Branchenvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern ausverhandelte Tierwohl-Paket soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.

Vollspaltböden als großes Problem 

In den Stellungnahmen zum Anfang Mai vorgestellten Tierschutzgesetz (TSchG) war die Schweinehaltung meisterwähnter Mangel, Vollspaltböden bei Schweinen sind seit Jahren Kritikpunkt von Tierschützern, über drei Jahre lang führte zum Beispiel VGT eine Kampagne für ein Verbot. Vollspaltenböden sind demnach harte Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind. "Für die Tiere bedeuten sie Schmerzen und Schäden. Sie widersprechen dem Paragrafen 5 (2) Ziffer 13 des Bundestierschutzgesetzes", kritisierte die NGO bereits 2019.

Rauch sieht "Erfolg" 

Tierschutzminister Rauch bezeichnete das kommende Ende dieser Haltungsart als "großen Erfolg für den Tierschutz" und eine "echte Wende in der Schweinehaltung", da für Millionen Schweine schon kommendes Jahr Verbesserungen kämen. "Gleichzeitig wird den Betrieben die Umstellung erleichtert. Das große Tierschutzpaket bringt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken Einschränkungen, bei den Tiertransporten und viele weitere Verbesserungen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich!", fasste der Minister die wichtigsten Punkte zusammen.

Landwirtschaftsminister Totschnig hob hervor, dass "gerade in Zeiten der Teuerung Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden müssen, um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen weiteren Teuerungsschub auszulösen". Einzelne Punkte des Pakets seien durchaus fordernd sind, trotzdem gebe es Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe, somit sei es erstmals gelungen, "Investitionsschutz für bestehende Systeme im Tierschutzgesetz zu verankern". 

VGT erfreut - Kritik an Übergangsfrist 

Der VGT begrüßte die kommenden Änderungen, "die Minister Rauch und Totschnig haben damit den Mut bewiesen, der für einen großen Wurf im Tierschutz notwendig ist". Kritik gab es nicht nur an der langen Übergangsfrist, sondern auch daran, dass erst bis 2028 die konkreten Stallsysteme entwickelt werden sollen, die ab 2040 dann für alle Schweinebetriebe als Mindestvoraussetzung gelten sollen. Die Tierschutz-NGO Vier Pfoten forderte in einer Aussendung, dass diese Standards rasch erarbeitet und beschlossen werden müssten - inklusive eines verpflichtend eingestreuten Liegebereichs. Ebenso lobte die NGO zwar die Entscheidung an sich, jedoch gab es Kritik an den Fristen.

Auch Opposition kritisch 

Die Opposition bemängelte die 19 Jahre Wartezeit für die kommenden Schweinegenerationen ebenfalls: Auch sich von SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck werde die Tierquälerei so verlängert, "teilweise um rund 20 Jahre, teilweise um 30 Jahre". Ebenso würde bei der Kastration der Ferkel auch in Zukunft weiterhin keine Betäubung stattfinden, Kälbertransporte dafür nach wie vor ab der dritten Woche stattfinden und auch die dauernde Anbindehaltung bliebe für weitere acht Jahre - "völlig ohne Not", erklärt Keck - aufrecht. Ähnliches kritisierte NEOS-Tierschutzsprecherin Katharina Werner, denn bei der Übergangsfrist sei "sogar die AMA ist deutlich ambitionierter und will dieses Ziel bis 2030 erreichen". Auch Werner nannte die Anbindehaltung und den Kälbertransport als noch nachzubessernde Punkte.

Landwirtschaftskammer betont Wichtigkeit 

Die kritisierten Fristen wären aus Sicht der Landwirtschaftskammer jedoch wichtig, "denn Neu- und Umbauten in der Tierhaltung sind schließlich sehr kostenintensiv und müssen über einen langen Zeitraum verdient werden", betonte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ). Moosbrugger hatte zudem auch eine Botschaft an den Einzelhandel, die auch einen Beitrag beim Tierwohl zu leisten hätten: Dazu brauche es aber mehr als "öffentliche Forderungen und Feigenblatt-Tierwohlprojekte zur Eigenwerbung, die lediglich einen minimalen Teil des Absatzes umfassen", genannt wurden etwa "verlässliche, langfristige Partnerschaften mit Erzeugerpreisen, von denen die bäuerlichen Familienbetriebe leben können".

Planungssicherheit 

Nach der lang andauernden und sehr intensiven Debatte über die heimische Schweinewirtschaft sieht der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) in den geplanten Novellierungen ein umsetzbares Gesamtpaket für die österreichischen Schweinebäuerinnen und -bauern. "Der Beschluss des Pakets wird Ruhe in eine oft unsachliche mediale Auseinandersetzung bringen, und die notwendige Planungssicherheit gewährleisten. Dank gilt den zuständigen Ministern Johannes Rauch und Norbert Totschnig, die bei den vorliegenden Novellen den Erhalt der inländischen Lebensmittelproduktion und die Versorgungssicherheit nicht aus den Augen verloren haben", hieß es am Abend in einer Stellungnahme.

Effekt seit EU-Beitritt 

Der EU-Beitritt führte am Standort Österreich dazu, dass sich seit 1995 jedoch zunehmend größere Betriebe bildeten, mit dem Nebeneffekt, dass die Zahl Schweinehalter enorm zurückgegangen ist. Zahlen der Statistik Austria sprechen eine deutliche Sprache: Gab es 1995 noch 112.080 Halter, halbierte sich der Bestand bereits nach zehn Jahren auf 54.356. Von 2005 bis 2015 ging die Reduktion weiter, 26.075 also nicht einmal ein Viertel der Betriebe waren da noch existent. Mit Jahresabschluss 2021 (Stand: 1. Dezember) sank der Bestand der Betriebe mit 19.638 erstmals unter 20.000. Diese hielten im Schnitt rund 142 Tiere und so in Summe 2.785.587 Schweine. Zehn Jahre davor waren es noch 30.941 Betriebe mit rund 97 Sauen und damit knapp über drei Millionen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das lange geforderte Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung wird mit dem neuen Tierschutzgesetz (TSchG) fixiert:
  • Die beiden zuständigen Minister, Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP), gaben am Freitag bekannt, dass eine Einigung erzielt worden ist und das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten Ende 2039 erfolgt.
  •  Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die lange Übergangsfrist, aber lobte die beiden Minister auch für ihren Mut.