Ausbruch in 3 NÖ-Betrieben: Vogelgrippe weitet sich aus
Rund um die betroffenen Haltungen sei eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet worden, informierte Landesrätin Barbara Rosenkranz (FPÖ) in einer Aussendung. Innerhalb der Sperrzonen gilt eine generelle Stallpflicht.
Die Zonen bleiben mindestens 21 Tage bzw. 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe aufrecht.
"Ich appelliere an unsere Landwirte in dieser Region, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Sollte es irgendwelche Auffälligkeiten geben, ersuche ich umgehend die zuständigen Behörden zu informieren", teilte Rosenkranz mit. "Die Betriebe in den Zonen unterliegen besonderer amtstierärztlicher Beobachtung", sagte die Landesrätin.
In den vergangenen Wochen wurde das Virus bereits in einem Geflügelbetrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich nachgewiesen. Ende Oktober wurde ein Ausbruch im Bezirk Amstetten bestätigt. Nun folgten zwei weitere Betriebe. Auch bei Wildvögeln in mehreren Regionen Österreichs wurde das Virus festgestellt.
Video: Comeback der Vogelgrippe
Zusammenfassung
- Im Bezirk Amstetten in Niederösterreich wurde die Vogelgrippe in drei Geflügelbetrieben bestätigt. Rund um die betroffenen Betriebe wurden eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet.
- Innerhalb der Sperrzonen gilt eine generelle Stallpflicht, und die Zonen bleiben mindestens 21 bis 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion bestehen.
- Landesrätin Barbara Rosenkranz appelliert an die Landwirte, bei Auffälligkeiten umgehend die Behörden zu informieren. Die betroffenen Betriebe stehen unter besonderer amtstierärztlicher Beobachtung.