APA/APA/FF MAISSAU

Bub (4) aus metertiefem Brunnen gerettet

Ein Vierjähriger ist am Samstag aus einem Brunnen in Maissau (Bezirk Hollabrunn) gerettet worden. Das Kleinkind wurde mit Verletzungen ins Spital geflogen.

Der Bub war in den etwa sechs bis acht Meter tiefen Schacht gefallen, sagte Franz Kloiber, Kommandant der FF Maissau, zur APA. Ein Feuerwehrmitglied seilte sich zu dem Vierjährigen ab. Er wurde in einem Tragetuch hochgezogen. Drei Feuerwehren standen im Einsatz. Erhebungen der Polizei waren am Sonntag im Laufen.

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Der Brunnen war laut Polizei nicht mehr in Verwendung und daher trocken, der Bub dürfte durch eine rund 30 Zentimeter große Öffnung gefallen sein.

Mit dem Notarzt ins Krankenhaus

Die Helfer wurden am späten Nachmittag alarmiert. "Da die Rettung über eine Leiter nicht möglich war, wurde der Kranarm des Wechselladers Ravelsbach in Stellung gebracht und ein Feuerwehrmitglied seilte sich zum verletzten Kind ab", berichtete Einsatzleiter Klemens Kaltenbrunner. Anschließend wurde der Bub hochgezogen und dem Rettungsdienst übergeben.

Der Vierjährige dürfte sich leichte Verletzungen wie Abschürfungen zugezogen haben. Für weitere Untersuchungen wurde das Kind vom Notarzthubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, teilte das Bezirkskommando in einer Aussendung mit. In Summe standen mehr als 50 Mitglieder mit zehn Fahrzeugen im Einsatz.

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Die Polizei nahm Erhebungen, unter anderem zum Hergang, auf. Geprüft werden soll weiters, ob die Aufsichtsperson die Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut vernachlässigt habe, verwies die Exekutive am Sonntag auf Anfrage auf Paragraf 92 Strafgesetzbuch (Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen).

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Vierjähriger wurde nach einem Sturz in einen trockenen, außer Betrieb befindlichen Brunnen in Maissau gerettet und mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus geflogen.
  • Mehr als 50 Feuerwehrleute waren im Einsatz, um das Kind, das durch eine 30 cm große Öffnung gefallen war, mit einem Kranarm zu bergen.
  • Die Polizei prüft, ob die Aufsichtsperson ihre Fürsorgepflicht vernachlässigt hat, was eine strafrechtliche Relevanz nach Paragraf 92 Strafgesetzbuch haben könnte.