Verdacht auf Übergriff in Salzburger Krabbelstube
Das Rote Kreuz als Betreiber der Einrichtung sei vor Kurzem von Eltern auf den Fall aufmerksam gemacht worden, bestätigte Sprecherin Roberta Thanner gegenüber der APA einen Bericht der "Salzburger Nachrichten". Um welche Art von Übergriff es sich handelt und ob ein oder mehrere Kinder betroffen sind, könne sie wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen.
"Wir sind von Elternseite informiert worden und sofort tätig geworden", sagte Thanner. Es seien umgehend Gespräche mit allen Beteiligten geführt, externe Experten beigezogen und die Staatsanwaltschaft verständigt worden. "Uns ist hier absolute Transparenz sehr wichtig", sagte die Sprecherin. Der Vorfall soll sich im Herbst 2021 ereignet haben. Die verdächtige Person, für welche die Unschuldsvermutung gelte, habe das Unternehmen inzwischen verlassen, allerdings aus einem anderen Grund, so Thanner. Da die Sache inzwischen bei der Staatsanwaltschaft anhängig sei, könne sie keine weiteren Details nennen.
Anfang dieser Woche hat das Rote Kreuz einen Brief an die Eltern der Kinder dieser Gruppe verschickt, in dem zu einem Elternabend am kommenden Montag eingeladen wird. Die Landesgeschäftsführung, das Krabbelgruppenteam sowie Vertreter des Gewaltschutzzentrums Salzburg werden dort informieren. "Als pädagogische Einrichtung wollen wir transparent in unserem Vorgehen sein, Schutzmaßnahmen für Betroffene aufzeigen und Unterstützung für Eltern und Kinder, die eventuell von Übergriffen betroffen sein könnten, anbieten", heißt es in dem Schreiben.
Derzeit werden in der Krabbelgruppe laut Rotem Kreuz in sechs Gruppen 48 Kinder im Alter von ein bis drei Jahren betreut.
Zusammenfassung
- In einer Krabbelstube in der Stadt Salzburg soll im Herbst des Vorjahres ein Übergriff auf ein Kind verübt worden sein.
- Das Rote Kreuz als Betreiber der Einrichtung sei vor Kurzem von Eltern auf den Fall aufmerksam gemacht worden, bestätigte Sprecherin Roberta Thanner.
- Der Vorfall soll sich im Herbst 2021 ereignet haben. Die verdächtige Person, für welche die Unschuldsvermutung gelte, habe das Unternehmen inzwischen verlassen, allerdings aus einem anderen Grund, so Thanner.