Urteil nach Missbrauch auf Urlaubsflieger in Wien
"Wir haben alle nicht gewusst, was wir tun sollen", schilderte der Stiefvater vor Gericht die Situation kurz nach der Landung. Nur die daneben sitzende Stiefschwester hatte im Halbschlaf mitbekommen, dass der Mann die Jacke des Mädchens gehoben hatte. Alle anderen Familienmitglieder schliefen in anderen Reihen fest, da die Reise bereits um 2.00 Uhr aus Oberösterreich begonnen wurde. Der Flieger startete kurz nach 6.00 Uhr aus Wien. Eigentlich hätte der Bruder der 13-Jährigen neben dem Mädchen sitzen sollen, dann kam plötzlich der 60-jährige Österreicher und reklamierte den Platz für sich.
Der Mann sei dem Mädchen gleich "komisch und unangenehm" aufgefallen. "Er hat mit sich selbst geredet", sagte die mittlerweile 14-Jährige in ihrer kontradiktorischen Einvernahme. Bei der Verhandlung aussagen wollte sie nicht mehr. Sie schlief kurz nach dem Start ebenfalls bald ein, als sie die Berührungen des Mannes spürte. "Ich hab' am Anfang gedacht, ich träume. Aber es war Wirklichkeit", sagte sie. "Ich hab' nicht gewusst, was ich tun soll." Die damals 13-Jährige versuchte, ihre daneben sitzende Stiefschwester darauf aufmerksam zu machen, aber diese blickte nur einmal schlaftrunken in seine Richtung.
Am Ende des Fluges drückte der 60-Jährige dem Kind auch noch einen Zettel mit dem Namen seines Hotels in Bulgarien und seiner Telefonnummer in die Hand. Aufgrund dessen wurde der Mann recht rasch ausgeforscht und festgenommen. Fast 14 Tage saß der Beschuldigte in Bulgarien in Haft, durfte ein halbes Jahr nicht ausreisen. Vor Gericht bekannte er sich zwar schuldig, wollte aber keine weitere Aussage machen. Bei der Aussage des Kindes vergrub er immer wieder sein Gesicht in seinen Händen.
"Das Kind hat drei Tage nur durchgeweint", sagte der Stiefvater. Den Urlaub verbrachte die Familie dann bei der Polizei und bei Ärzten, sagte er.
Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre Haft befand das Schöffengericht bei der 15-monatigen Haft auf Bewährung das Auslangen. Der 60-Jährige muss dem Mädchen 3.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Der Privatbeteiligtenvertreter behielt sich jedoch vor, weiteren Schadenersatz geltend zu machen, sollte das Kind psychische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Mildernd wurden das Geständnis und der bisherige ordentliche Lebenswandel des Wieners gewertet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Ein 13-jähriges Mädchen wurde auf einem Flug von Wien nach Bulgarien im Sommer 2023 von einem 60-jährigen Mann sexuell missbraucht, was erst nach der Landung bekannt wurde.
- Der Täter wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt und muss 3.000 Euro Schmerzengeld zahlen; er saß zuvor fast 14 Tage in Bulgarien in Haft.
- Das Gericht wertete das Geständnis und den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Täters als mildernde Umstände, das Urteil ist rechtskräftig.