(c) NHM Wien, Christina Rittmannsperger

Corona-Regeln für Ostersonntag erst ab kommender Woche

Die aktuellen Corona-Vorschriften gelten bis einschließlich Karsamstag. Was am Ostersonntag gilt, ist derzeit noch unbekannt. Das Gesundheitsministerium muss noch EU-Vorgaben zum Grünen Pass und Beratungen des Impfgremiums am Wochenende abwarten.

Die Covid-19-Basismaßnahmenverordnung, die die aktuellen Corona-Bestimmungen regelt, läuft am 16. April aus. Was danach - also etwa an Ostersonntag oder Ostermontag - gilt, ist derzeit noch unbekannt. "Anfang kommender Woche" sei erst mit einer neuen Verordnung zu rechnen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber PULS 24. Dabei sollen auch gleich die neuen Fristen für den Grünen Pass bekanntgegeben werden.

Neue Verordnungen brauchen noch

Bezüglich des Grünen Passes habe es diese Woche neue Vorgaben der EU gegeben. Das zuständige europäische Zentrum (ECDC) gab gemeinsam mit der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) kürzlich bekannt, dass es derzeit zu früh sei, um eine vierte Impfung für die Allgemeinbevölkerung zu empfehlen. Das müsse bei den neuen Regeln eingearbeitet werden. Am Wochenende tagt in Österreich außerdem das Nationale Impfgremium (NIG) zu diesen Fragen, auch das müsse man abwarten, so das Gesundheitsministerium.

Der Grüne Pass in Österreich gilt aktuell für doppelt Geimpfte sechs Monate (exakt 180 Tage) und für dreifach (oder öfter) Geimpfte neun Monate (270 Tage). Die ersten Zertifikate von dreifach Geimpften laufen nun allerdings schon aus. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat zuletzt eine baldige Verlängerung für dreifach Geimpfte in Aussicht gestellt. Spekuliert wird mit einer Gültigkeit von 12 Monaten. Die vierte Impfung wird derzeit nur "off label" durchgeführt - auch dahingehend wird es eine Lösung brauchen.

Die Regeln in den Ferien

Bis inklusive Karsamstag gelten in den Ferien die aktuellen Maßnahmen: Demnach kann in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern zwischen 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht gewählt werden. Überall sonst gilt FFP2-Maskenpflicht. Konkret gilt das in allen geschlossenen Räumen, an öffentlichen Orten, in Verkehrsmitteln, im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleitungen, in der Gastronomie (außer am Platz), in Hotels, in Sportstätten, in der Arbeit und in Kultur- und Freizeitbetrieben sowie im Gesundheits- und Pflegebereich.

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Eine Ausnahme ist Wien, wo weiter 2G in der Gastro gilt und Besuche in Spitälern und Pflegeheimen nur noch mit 2G-Plus und Besucherbeschränkungen möglich sind. Das bleibt auch in der Osterwoche so. 

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Zudem wurden die Quarantänebestimmungen - in allen Bundesländern außer in Wien und dem Burgenland - gelockert: Ab dem sechsten Tag nach bestätigter Infektion kann man sich selbst aus der Quarantäne entlassen, wenn man 48 Stunden vorher keine Symptome hatte. Diese "verkehrsbeschränkten" Personen dürfen mit FFP2-Maske zur Arbeit oder Lebensmittel einkaufen gehen, nicht aber in ein Lokal oder ins Fitnesscenter. Eine Familienfeiern im privaten Kreis wäre rechtlich zulässig, eine Feier im Lokal nicht. In Wien und im Burgenland muss man sich nach wie vor freitesten - das ist ab dem fünften Tag möglich.

In Kirchen gilt bis zur Messe zur Osternacht Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es nur für Chöre und Pfarrer. Prozessionen im Freien können ohne Einschränkungen stattfinden. 

Was gilt ab Ostersonntag?

Die bestehenden Regeln werden kommende Woche entweder verlängert oder gelockert. Die Zahlen sinken, strengere Regeln stehen nicht im Raum. Nach Ostern sollte die Maskenpflicht fallen, forderte etwa Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag.

Dass sämtliche G-Regeln und die derzeit noch recht breit angelegte Maskenpflicht wieder auslaufen, ist durchaus ein realistisches Szenario - genaueres wird aber wohl erst kommende Woche bekannt. Schwer vorstellbar ist hingegen, dass die Maskenpflicht auch in öffentlichen Verkehrsmitteln weggelassen wird. Auch im Handel mit lebensnotwendigen Produkten könnte sie bleiben, obwohl Handelsvertreter heftige Kritik üben. Fraglich ist zudem, ob die Quarantäne-Vorschriften gänzlich wegfallen. 

Auch die Wiener Corona-Verordnung läuft am 16. April ab. Ob man dann weiterhin einen strengeren Weg als der Bund geht, hängt wohl davon ab, wie die österreichweiten Lockerungen aussehen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die aktuellen Corona-Vorschriften gelten bis einschließlich Karsamstag. Was am Ostersonntag gilt, ist derzeit noch unbekannt.
  • Das Gesundheitsministerium muss noch EU-Vorgaben zum Grünen Pass und Beratungen des Impfgremiums am Wochenende abwarten.
  • Anfang kommender Woche" sei erst mit einer neuen Verordnung zu rechnen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber PULS 24. Dabei sollen auch gleich die neuen Fristen für den Grünen Pass bekanntgegeben werden.