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Urteil gegen 48-Jährige in Graz nach Bauchstich im April

Eine 48-Jährige ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Sie soll im April ihren Freund durch einen Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt haben und war wegen versuchten Mordes angeklagt. Sie erklärte allerdings, das Opfer habe ihre Hand mit dem Messer selbst gegen den Bauch gerichtet und zugestochen. Die Geschworenen befanden, es habe sich nur um schwere Körperverletzung gehandelt.

Was sich genau am 14. April in der Wohnung in Graz abgespielt hatte, ließ sich nicht genau feststellen. Sicher ist, dass sowohl die Angeklagte als auch ihr Lebensgefährte reichlich Alkohol konsumiert hatten, immerhin wiesen beide später bei der Untersuchung noch immer so um die zwei Promille Blutalkohol auf. Es dürfte ein Beziehungsstreit gewesen sein, bei dem dann plötzlich ein Küchenmesser im Spiel war. Die Staatsanwältin vertrat die Ansicht, dass die Ungarin auf den Mann losgegangen sei und ihm den Stich in den Bauch versetzt hatte. Der 31-Jährige wurde laut Gutachter lebensgefährlich verletzt. Durch den Stich wurde der Dünndarm an vier Stellen perforiert, und bei der Notoperation waren bereits fast zwei Liter Blut in der Bauchhöhle, führte Gerichtsmediziner Mario Darok aus.

Solche Auseinandersetzungen waren offenbar nicht so selten: "Das war schon Gewohnheit, dass sie sich so streiten. Sie sind verliebt", sah der Schwiegersohn der Angeklagten, der das Tatgeschehen nur gehört hatte, die Sache nicht so eng. "Beide sind verrückt und eifersüchtig", konstatierte der Zeuge. Er war gerade nicht im Zimmer gewesen als die Tat geschah. Als er zurückkam, blutete der 31-Jährige und er drückte seinen Bademantel auf die Wunde. "War sie aggressiv?", wollte der Richter wissen. "Ja, weil sie gedacht hat, er spielt nur", so der Zeuge, der dann aber doch die Tochter der Frau anrief, die dann endlich die Rettung verständigte.

Die Beschuldigte leugnete von Anfang an, dass sie den Mann töten wollte. Sie gab zu, mit einem spitzen Messer mit einer Klingenlänge von 13 Zentimetern auf ihn zugegangen zu sein. "Ich habe das Messer gehalten, er hat meine Hand verdreht und ruckartig zu sich gezogen", lautete ihre Darstellung. Dabei soll er noch gesagt haben "Ja, dann stich mich doch", beschrieb die Angeklagte. "Es ist nicht auszuschließen, dass es so war", meinte der Sachverständige zu der Rechtfertigung der Frau. Das Opfer war trotz wiederholter Aufforderung nicht zur Verhandlung erschienen. Bei der Polizei soll er auf die Frage, ob die Frau ihm den Bauchstich zugefügt habe, nur gesagt haben: "Kann sein." Zum Gerichtsmediziner äußerte er sich aber dahingehend, dass er selbst ihre Hand zu sich gezogen habe und bestätigte damit die Version der Angeklagten.

Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch, sondern eine schwere Körperverletzung. Die Strafe beträgt 21 Monate, davon sieben unbedingt. Durch die Untersuchungshaft ist der unbedingte Teil bereits verbüßt, die Ungarin wurde daher nach der Verhandlung enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 48-Jährige wurde in Graz zu 21 Monaten Haft verurteilt, nachdem sie ihren Freund mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt hatte. Die Geschworenen sahen keine Mordabsicht, sondern schwere Körperverletzung.
  • Beide Beteiligten hatten zum Tatzeitpunkt einen Alkoholpegel von etwa zwei Promille, was zu einem Streit führte, bei dem ein Küchenmesser verwendet wurde. Der Freund der Frau bestätigte teilweise ihre Version des Geschehens.
  • Das Opfer erlitt vier Perforationen des Dünndarms und verlor fast zwei Liter Blut. Der unbedingte Teil der Haftstrafe ist durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.