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Unterlassungsklage von Fellner gegen Ex-Moderatorin Scharf abgewiesen

"Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner ist mit seiner Unterlassungsklage gegen seine Ex-Moderatorin Raphaela Scharf erstinstanzlich abgeblitzt. Scharf hatte ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen, Fellner dagegen geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die ehemalige oe24-Moderatorin Raphaela Scharf hat einen ersten Etappensieg im Rechtsstreit mit "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner erreicht. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Unterlassungsklage Fellners gegen Scharf in erster Instanz abgewiesen, berichtet der "Standard", dem das Urteil vorliegt. Auch Scharfs Anwalt Michael Rami veröffentlichte das Urteil auf Twitter.

 

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Fellner hatte gegen Scharf auf Unterlassung geklagt, weil diese ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte. Konkret ging es um die Behauptung, er hätte sie bei einem Fotoshooting im Mai 2019 begrapscht. Das Gericht hielt fest, dass einer der beiden Parteien die Unwahrheit sagen muss, aber nicht festgestellt werden konnte, wer.

"Im gegenständlichen Verfahren konnte weder der inkriminierte Griff auf das Gesäß der Beklagten durch den Kläger, noch der Vorwurf der bewussten Lüge der Beklagten bewiesen werden", heißt es im Urteil. Gleichzeitig habe es keine Gründe gegeben, weder an Scharfs noch an Fellners Glaubwürdigkeit zu zweifeln, zitiert der "Standard" aus dem Urteil.

Das Gericht hielt außerdem fest, dass das Instrument der Unterlassungsklage keinesfalls dazu dienen sollte, sexuell Belästigten "den Mund zu verbieten". Fellner sprach in einer Aussendung seines Mediums "Österreich" von einem "salomonischen Urteil" - und kündigte Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die ehemalige oe24-Moderatorin Raphaela Scharf hat einen ersten Etappensieg im Rechtsstreit mit "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner erreicht.
  • Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Unterlassungsklage Fellners gegen Scharf in erster Instanz abgewiesen, berichtet der "Standard", dem das Urteil vorliegt. Auch Scharfs Anwalt Michael Rami veröffentlichte das Urteil auf Twitter.
  • Fellner hatte gegen Scharf auf Unterlassung geklagt, weil diese ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte. Konkret ging es um die Behauptung, er hätte sie bei einem Fotoshooting im Mai 2019 begrapscht.
  • Das Gericht hielt fest, dass einer der beiden Parteien die Unwahrheit sagen muss, aber nicht festgestellt werden konnte, wer. Gleichzeitig habe es keine Gründe gegeben, weder an Scharfs noch an Fellners Glaubwürdigkeit zu zweifeln, zitiert der "Standard".
  • Das Gericht hielt außerdem fest, dass das Instrument der Unterlassungsklage keinesfalls dazu dienen sollte, sexuell Belästigten "den Mund zu verbieten".
  • Fellner sprach in einer Aussendung seines Mediums "Österreich" von einem "salomonischen Urteil" - und kündigte Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.