Plagiatsjäger Stefan Weber im Interview mit PULS 24

Üble Nachrede

"Plagiatsjäger" Stefan Weber rechtskräftig verurteilt

Der Medienwissenschaftler und selbsternannte "Plagiatsjäger" Stefan Weber ist nun auch in zweiter Instanz wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro verurteilt worden. Er hat den ehemaligen Rektor der Universität Klagenfurt diffamiert.

Stefan Weber, der schon öfter mit seinen vermeintlichen Plagiatsvorwürfen Personen unter Druck setzte, hat im Jänner 2024 in seinem Blog den damaligen Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, mit falschen Vorwürfen diffamiert. Er muss deshalb 4.000 Euro zahlen, das Urteil veröffentlichen und die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

"Keine große Überraschung"

"Das Oberlandesgericht Linz hat die Entscheidung des Landesgerichts Salzburg vollinhaltlich bestätigt, was keine große Überraschung ist", sagte Vitouchs Anwältin Maria Windhager am Mittwoch zur APA. Inhaltlich ging es in dem Verfahren um Aussagen, die Weber im Zusammenhang mit der Entlassung zweier deutscher Universitätsprofessorinnen in Klagenfurt in den Jahren 2015 und 2017 tätigte. Er fragte in einem auf seiner Webseite veröffentlichten Blog-Beitrag, ob die Entlassungen aus einer "Machtdemonstration" des Rektors heraus erfolgt seien.

Zudem schrieb er, dass die zwei Kolleginnen bis heute mit den Folgen der Entlassung zu kämpfen hätten, in der Wissenschaft nie wieder Fuß fassen können und eine der beiden Frauen gesundheitlich beeinträchtigt sei.

"Die beiden sind finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich von Vitouch ein Leben lang ruiniert worden", so Weber. Beide Wissenschafterinnen hätten zudem angegeben, vom Rektor über Jahre beharrlich verfolgt worden zu sein, selbst kleinste Abweichungen bei Angaben seien moniert worden.

"Diese Behauptungen sind falsch"

"Diese Behauptungen sind falsch", hieß es dazu von Anwältin Windhager schon beim Prozess im Mai 2024. "Es war und ist das Interesse von Weber, mir Reputationsschäden zuzufügen", sagte damals Vitouch selbst. Er sprach zum Verfahrensauftakt von einer "unzumutbaren Salve von Unwahrheiten und Anschuldigungen". Zu den Entlassungen der beiden Professorinnen hätten Beschwerden von Mitarbeitern geführt, es sei um Mobbing und Bossing gegangen.

Zusammenfassung
  • Der Medienwissenschaftler und selbsternannte "Plagiatsjäger" Stefan Weber ist nun auch in zweiter Instanz wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro verurteilt worden.
  • Der Salzburger soll im Jänner 2024 in seinem Blog den damaligen Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, mit falschen Vorwürfen diffamiert haben.
  • Außerdem muss Weber das Urteil veröffentlichen und die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.