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Todesschüsse nach Macheten-Angriff: Tat rekonstruiert

Im Fall der tödlichen Schüsse eines Polizisten auf einen mutmaßlichen Macheten-Angreifer in burgenländischen Bad Sauerbrunn ist am Dienstag der Ablauf an Ort und Stelle rekonstruiert worden.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erhofft sich Erkenntnisse darüber, ob der Polizist sich auf Notwehr oder entschuldigenden Notstand berufen kann.

Formal laufen gegen ihn Mordermittlungen, was aber nicht bedeute, dass man zwangsläufig von einem Tötungsvorsatz ausgehe.

Die Polizei war am 5. Jänner aufgrund von Familienstreitigkeiten zu dem Haus gerufen worden, in dem der 55-jährige mutmaßliche Angreifer und seine Ehefrau wohnten. Beim Eintreffen am Einsatzort soll der Mann zunächst seine Frau und dann zwei Polizisten mit einer Machete bedroht und einen der beiden Beamten verletzt haben.

Nachdem er sich mit Worten und Pfefferspray nicht beruhigen ließ, dürfte ein Beamter schließlich Gebrauch von seiner Schusswaffe gemacht haben.

Der Verteidiger des Schützen, der Wiener Rechtsanwalt Nikolaus Rast, plädierte in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Einstellung des Verfahrens.

Äußerungen des 55-Jährigen, der den Notruf selbst wählte, würden nahelegen, dass er es auf "Suicide by Cop" angelegt habe, also gezielt von der Polizei erschossen werden wollte.

Befinden sie sich in einer Krisensituation? Hier finden Sie Hilfe:

Telefonseelsorge: 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr, online unter www.telefonseelsorge.at
Sozialpsychiatrischer Notdienst/PSD: 01 31330, täglich 0–24 Uhr, online unter www.psd-wien.at
Rat auf Draht: 147. Beratung für Kinder und Jugendliche. Anonym, täglich 0–24 Uhr, online unter www.rataufdraht.at

ribbon Zusammenfassung
  • Im Fall der tödlichen Schüsse eines Polizisten auf einen mutmaßlichen Macheten-Angreifer in burgenländischen Bad Sauerbrunn ist am Dienstag der Ablauf an Ort und Stelle rekonstruiert worden.
  • Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erhofft sich Erkenntnisse darüber, ob der Polizist sich auf Notwehr oder entschuldigenden Notstand berufen kann.
  • Der Verteidiger des Schützen plädierte in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Einstellung des Verfahrens, formal laufen Mordermittlungen.