APA/APA/dpa/Paul Zinken

StVO-Novelle für mehr Rechte für Radler und Fußgänger

Mit Samstag tritt in Österreich die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die neuen Regelungen sollen vor allem deutliche Verbesserungen für Fußgänger, Radler und für die Verkehrssicherheit insgesamt bringen. "Die neuen Verkehrsregeln sorgen mit umfassenden Verbesserungen für einen wesentlich höheren Stellenwert von Radfahren und Zufußgehen", sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Für Radfahrer ändert sich folgendes: Autos müssen beim Überholen von Fahrrädern künftig einen festgelegten Abstand einhalten. An die Stelle einer ungenauen Faustregel treten ab 30 km/h erstmals exakte und verpflichtende Mindestabstände: innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter.

Erlaubt wird das schützende Fahren neben Kindern auf dem Fahrrad. "Wenn man ein Kind am Rad begleitet, darf man künftig immer nebeneinander fahren, außer auf Schienenstraßen", hieß es in einer Aussendung. Zudem dürften Radfahrer künftig bei ausgewählten und mit einem Schild gekennzeichneten Ampeln bei Rot rechts abbiegen.

Auch die Rechte der Fußgängerinnen und Fußgänger sollen gestärkt werden. Künftig gilt etwa "Vorrang" für Fußgänger auf dem Gehsteig. "Es wird klargestellt, dass Fahrzeuglenker beim Queren von Gehsteigen Fußgängerinnen und Fußgänger nicht gefährden oder an der Nutzung des Gehsteigs hindern dürfen", so der Ministerium.

Änderungen gibt es auch bei den Öffi-Haltestellen: Kann an einem Bus oder an einer Straßenbahn in der Haltestelle rechts, also an der Ausstiegsseite vorbeigefahren werden, müssen Fahrzeuge nun neu ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Erst wenn die Türen wieder geschlossen sind und niemand mehr zum Öffi gelangen will, darf in Schritttempo vorbeigefahren werden.

Rechts abbiegen mit Lkw ist ab 1. Oktober nur in mehr Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Beim Abbiegen kommt es dem Ministerium zufolge immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Fußgänger von abbiegenden Lkw-Fahrern übersehen werden. Deshalb müssen Lkw künftig überall im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wo mit Fußgänger- oder Fahrradverkehr zu rechnen ist.

"Die neuen Verkehrsregeln sorgen mit umfassenden Verbesserungen für einen wesentlich höheren Stellenwert von Radfahren und Zufußgehen. Und wir verringern dabei auch Barrieren für Menschen, die im Rollstuhl, mit Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs sind", sagte Gewessler.

"Der klare Fokus dieser aktuellen Reform der Straßenverkehrsordnung liegt auf der Erhöhung der Sicherheit für Gruppen von Menschen, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind: Fußgänger, Radfahrer und Kinder. Die Verkehrssicherheit ist aber keine statische Materie, sondern muss permanent weiterentwickelt werden. Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums arbeiten daher gemeinsam mit jenen des Klimaschutzministeriums bereits an weiteren notwendigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Österreich", unterstrich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

ribbon Zusammenfassung
  • Die neuen Regelungen sollen vor allem deutliche Verbesserungen für Fußgänger, Radler und für die Verkehrssicherheit insgesamt bringen.
  • "Wenn man ein Kind am Rad begleitet, darf man künftig immer nebeneinander fahren, außer auf Schienenstraßen", hieß es in einer Aussendung.
  • Rechts abbiegen mit Lkw ist ab 1. Oktober nur in mehr Schrittgeschwindigkeit erlaubt.