Steuern im großen Stil hinterzogen: Kärntner verurteilt
Wegen Abgabenbetrugs ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 61-jähriger ehemaliger Unternehmer verurteilt worden. Der Mann war geständig, Abgaben in Höhe von knapp einer Million Euro hinterzogen zu haben. Er fasste 200.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahre bedingte Haft aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie Staatsanwältin Ines Küttler in ihrem Anklagevortrag sagte, hatte die Steuerfahndung einige Unternehmen im Visier, die "seltsam angemutet" hatten. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte bei diesen Unternehmen involviert war, die sich als Scheinfirmen entpuppten. Diese legten Rechnungen über Leistungen, die nie erbracht, aber von der Firma des Angeklagten bezahlt wurden.
Weiters gab der Angeklagte zu, dass sein Unternehmen private Ausgaben bezahlt hatte, wodurch das Betriebsergebnis reduziert wurde. Die Staatsanwältin bezifferte die Summe der hinterzogenen Umsatz- und Körperschaftssteuer mit 620.000 Euro, hinzu kamen 380.000 Euro hinterzogene Kapitalertragssteuer.
Wie die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Michaela Sanin, in ihrer Urteilsbegründung sagte, sei dem Angeklagten sein Geständnis zugutegekommen, er hatte dabei geholfen, die Sache aufzuklären. Inklusive der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen stünde aber eine Summe von knapp einer Million Euro zu Buche. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Küttler gab keine Erklärung ab. Weiters wurde die GmbH des 61-Jährigen, die mittlerweile in Liquidation ist, zu einer Verbandsgeldbuße von 300.000 Euro verurteilt, wovon 250.000 Euro bedingt nachgesehen wurden. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Wegen Abgabenbetrugs ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 61-jähriger ehemaliger Unternehmer verurteilt worden.
- Der Mann war geständig, Abgaben in Höhe von knapp einer Million Euro hinterzogen zu haben.
- Er fasste 200.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahre bedingte Haft aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Küttler gab keine Erklärung ab.