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Mann wegen versuchten Mordes in Kärnten vor Gericht

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch ein Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 40-jährigen türkischen Staatsbürger begonnen. Der Mann hatte im vergangenen Sommer seinem Kontrahenten auf offener Straße mehrere Messerstiche versetzt, das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte bestritt in seiner Einvernahme eine Tötungsabsicht. Der Prozess war für den gesamten Mittwoch über anberaumt.

Zu der Tat war es am Abend des 8. Juli 2024 in Villach gekommen. Der Angeklagte war beschuldigt worden, eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Frau habe deshalb einen Bekannten gebeten, den 40-Jährigen zur Rede zu stellen, dieser nahm einen weiteren Bekannten mit. Während die Frau im Stiegenhaus wartete, gingen die beiden Männer zur Wohnungstür des 40-Jährigen, läuteten an und sagten, dass er die Frau in Ruhe lassen sollte - daraufhin verließen sie das Wohnhaus.

Danach kam es zur Bluttat: Der Angeklagte wollte laut eigenen Angaben gleich danach zu seinem Auto gehen, als er vor dem Haus wieder auf die beiden Männer und die Frau traf. Danach gingen die Angaben, was passiert sein soll, auseinander. Der Angeklagte erklärte, er habe sich nur verteidigen wollen, das Messer habe er nicht mitgebracht - der Verteidiger des Mannes brachte die Möglichkeit ins Spiel, dass das spätere Opfer dieses am Beginn der Auseinandersetzung in der Hand gehabt haben könnte.

Fest steht allerdings, dass die Verletzungen, die das Opfer erlitten hatte, schwer waren: Zwei Stiche gingen in die Schulter, einer in den Oberbauch. Die Folge waren starker Blutverlust und akute Lebensgefahr. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat, vergrub die Tatwaffe auf einer Baustelle und stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei. Er habe das Opfer aber auf keinen Fall töten wollen, sagte der Mann in seiner Einvernahme vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz aus.

Mühsame Einvernahme des Angeklagten

Die Befragung verlief über weite Stellen mühsam und mit insgesamt drei Stunden viel länger als eingeplant. Der Angeklagte ging oft nicht auf die ihm gestellten Fragen ein und holte zu ausschweifenden Antworten aus. Dabei machte er auch teils andere Angaben als noch vor der Polizei. Und er konterkarierte die Strategie seines Verteidigers, der erklärt hatte, sein Mandant werde sich zu einer schweren Körperverletzung schuldig bekennen.

In seinen Aussagen meinte der 40-Jährige hingegen, er habe nicht einmal mitbekommen, dass er mit dem Messer sein Opfer überhaupt berührt habe. Er habe den Mann lediglich weggestoßen, weil dieser ihn attackiert habe. Erst auf eindringliche Fragen seines Verteidigers gestand er schließlich, Messerstiche gesetzt zu haben. Aber: Das Messer habe er unmittelbar zuvor auf der Straße gefunden. Dann sei er selber vor den drei anderen geflohen, das Messer habe er "aus Beweisgründen" mitgenommen. Warum es vergraben war, wollte er auch trotz mehrerer Nachfragen nicht sagen.

Das Verfahren wegen Vergewaltigung war mangels ausreichender Tatbestandsfeststellung eingestellt. Laut dem Angeklagten hatte er mit der Frau eine Beziehung geführt. Für den Nachmittag waren einige Zeugen geladen - darunter auch zwei Personen, die nur zufällig am Tatort vorbeigekommen waren.

Zusammenfassung
  • Am Landesgericht Klagenfurt begann der Prozess gegen einen 40-jährigen türkischen Staatsbürger wegen versuchten Mordes. Der Mann hatte im Juli 2024 in Villach einen Mann mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt.
  • Der Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht und erklärte, er habe sich nur verteidigen wollen. Die Tatwaffe wurde nach der Tat vergraben, und er stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei.
  • Die Einvernahme war mühsam und dauerte drei Stunden, wobei der Angeklagte widersprüchliche Aussagen machte. Das Verfahren wegen Vergewaltigung wurde mangels Beweisen eingestellt.