Stall-Pflicht in Kärnten wegen Vogelgrippe
Betroffen sind 64 Gemeinden, die als Risikogebiet gelten. Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sind die aktuell festgestellten viralen Vogelgrippestämme für den Menschen nicht gefährlich und werden nicht über Lebensmittel übertragen.
Das Virus zeige bei den Wirten keine Symptome, die eigenen Tiere müssen vor jedem Kontakt geschützt werden. "Zu diesem Zeitpunkt ist es für den Geflügelhalter immens wichtig, seine Tiere vor dem Kontakt mit dem Virus zu schützen, das vor allem bei Wildvögeln, die keine Symptome zeigen, vorkommt", erläuterte der Veterinärreferent der Stadt Villach, Christian Pober (ÖVP).
Erst verhängte Villach die Stallpflicht, diese wurde wenig später auf ganz Kärnten ausgeweitet.
Kleinere Betriebe müssen drinnen füttern
Die Fütterung und Tränkung von Beständen mit weniger als 350 Tieren darf nur noch im Stall erfolgen oder unter einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert. Es wird jedoch auch für kleinere Bestände die Stallhaltung empfohlen. Risikogebiet ist Villach aufgrund seiner geografischen Lage, so Pober: "Die Nähe zu den Seen und großen Flüssen macht Villach zum Risikogebiet."
Tot aufgefundene, wildlebende Wasser- und Greifvögel sind dem Amtstierarzt zu melden. Geflügelhalter müssen sich ebenfalls beim Amtstierarzt melden, sollte die Futteraufnahme der Tiere um mehr als 20 Prozent abnehmen, die Eierproduktion für mehr als zwei Tage um mehr als fünf Prozent verringert sein oder oder eine Sterblichkeitsrate von mehr als drei Prozent in einer Woche erreicht werden.
Aktuell ist ganz Europa von der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) betroffen. In Österreich ist sie in einem kleinen Geflügelbetrieb in Niederösterreich aufgetreten.
Zusammenfassung
- Ab in den Stall heißt es in Kärnten für Bestände mit mehr als 350 Tieren, da die Gefahr einer Geflügelpest, der sogenannten Vogelgrippe, droht.
- Das gilt für 64 Gemeinden, die als Risikogebiet gelten. Es sei extrem wichtig, Tiere vor dem Kontakt mit dem Virus zu schützen, das vor allem bei Wildvögeln, die keine Symptome zeigen, vorkommt.
- Die Fütterung und Tränkung von Beständen mit weniger als 350 Tieren darf nur noch im Stall erfolgen oder unter einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert.
- Es wird jedoch auch für kleinere Bestände die Stallhaltung empfohlen.
- Tot aufgefundene, wildlebende Wasser- und Greifvögel sind dem Amtstierarzt zu melden.