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Sorgerechtsstreit: Block-Anwalt dementiert Rückholaktion

Der Anwalt der Steakhouseketten-Erbin Christina Block bestreitet in einem aktuellen Statement, dass seine Mandantin an der mutmaßlich gewaltsamen Rückholung der zwei Kinder vom Vater beteiligt war. An Silvester war zunächst eine Entführung befürchtet worden.

Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder von Christina Block hat der Anwalt der Erbin der Steakhouse-Kette "Block House" bestritten, dass seine Mandantin in die mutmaßliche gewaltsame Rückholung an Silvester involviert war.

Zunächst wurde befürchtet, dass Blocks 13-jährige Tochter und der zehnjährige Sohn entführt worden seien. Sie hatten sich zu Silvester bei ihrem Vater im dänischen Gravenstein in der Nähe der deutschen Grenze aufgehalten. 

Der 49-Jährige habe sich mit seinen Kindern ein Feuerwerk angesehen, als er zu Boden gestoßen worden sei. Die Kinder seien daraufhin in zwei Autos mit deutschen Kennzeichen gezwungen worden, so die dänische Polizei.

Kurz darauf gab es Entwarnung: Den Kindern gehe es gut, sie würden sich "in Obhut der Mutter befinden", teilte die Hamburger Polizei mit. 

Mittlerweile seien die Kinder wieder beim Vater, wie die dänische Polizei am Samstag mitteilte. Die Polizei stehe im Hinblick auf die Sicherheit der Familie mit dieser in engem Kontakt. Es laufen Ermittlungen wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Anwalt bestreitet Auftrag seiner Mandantin

"Entgegen einiger Behauptungen hat sie zu keinem Zeitpunkt dritten Personen einen Auftrag erteilt, ihre geliebten Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Hamburg zu verbringen", zitiert die Wochenzeitung "Zeit" den Rechtsanwalt Otmar Kury.

Block sei eine "absolut rechtstreue Persönlichkeit". Wer den Auftrag erteilt und wer die Rückholung letztlich durchgeführt hat, müsse nun geklärt werden.

Laut der "Bild" soll gegen die 50-jährige Block ein europäischer Haftbefehl erlassen worden sein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft soll ihn in einen Aufenthaltsbeschluss umgewandelt haben.

Block bleibe demzufolge auf freiem Fuß, sie müsse sich aber regelmäßig bei der Polizei melden

Blocks Ex-Mann soll nach der Rückholaktion im Eilverfahren das Sorgerecht für die zwei Kinder bekommen, urteilte ein Gericht in Dänemark.

Nach einem Eilantrag des Vaters urteilte zudem das Hanseatische Oberlandesgericht, dass die Kinder zum Vater nach Dänemark zurückkommen müssen. Wie das Gericht mitteilte, wurde eine einstweilige Anordnung erlassen.

Mehrjähriger Sorgerechtsstreit

Der Sorgerechtsstreit zwischen der 50-Jährigen und ihrem Ex-Mann dauert bereits Jahre an. Zwei von Blocks insgesamt vier Kindern sollen bereits seit mehr als zwei Jahren bei ihrem Vater in Dänemark leben, berichtet die "Zeit", obwohl ein Gericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig auf die Mutter übertragen habe. 

Im November 2022 hatte  Block dem "Hamburger Abendblatt" gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Vater in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Sorgerechtsstreit rund um die Steakhouse-Erbin Christina Block bestreitet ihr Anwalt, dass seine Mandantin an der mutmaßlich gewaltsamen Rückholung der zwei Kinder vom Vater beteiligt war.
  • Zunächst wurde befürchtet, dass Blocks 13-jährige Tochter und der 10-jährige Sohn an Silvester entführt worden seien.
  • Kurz darauf gab es Entwarnung: Den Kindern gehe es gut, sie würden sich in Obhut der Mutter befinden.
  • Blocks Ex-Mann soll nach der Rückholaktion im Eilverfahren das Sorgerecht für die zwei Kinder bekommen, urteilte ein Gericht in Dänemark.
  • Mittlerweile seien die Kinder wieder beim Vater, wie die dänische Polizei am Samstag mitteilte.