Situative Winterreifenpflicht österreichweit in Kraft
Bei entsprechenden Verhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn darf ein Kfz nur in Betrieb genommen werden, wenn die entsprechenden Pneus angebracht sind. Falls die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden.
Strafen von bis zu 5.000 Euro
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt empfindliche Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - solche bis zu 5.000 Euro verhängen, warnte der ARBÖ. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten. Die Maßnahme gilt von 1. November bis 15. April.
Zusammenfassung
- Mit Dienstag gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht.
- Bei entsprechenden Verhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn darf ein Kfz nur in Betrieb genommen werden, wenn die entsprechenden Pneus angebracht sind.
- Falls die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden.
- Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt empfindliche Strafen in Kauf.
- Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - solche bis zu 5.000 Euro verhängen, warnte der ARBÖ.