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Schönbrunn-Chef will offenbar eine Pumpgun

Laut einem Medienbericht beantragte der Stephan Hering-Hagenbeck, Direktor des Tiergarten Schönbrunn, u.a. eine Sondergenehmigung für eine Pumpgun.

Laut einem Bericht der "Heute" möchte sich Schönbrunns Tiergartendirektor Stephan Hering-Hagenbeck mit schweren Waffen ausrüsten - laut Begründung um im Notfall ausgebrochene Tiere zu stoppen. Bereits im März 2021 beantragte der gebürtige Deutsche demnach bei der Behörde einen Waffenpass für einen Revolver mit dem Kaliber .44 Magnum und die Sondererlaubnis für die Pumpgun. Letztere ist durch das Waffengesetz verboten, die Polizei kann allerdings in Ausnahmefällen eine Genehmigung ausstellen. 

Waffen der Polizei reichen nicht

Es ist die Aufgabe der Polizei gefährliche Angriffe abzuwehren, deshalb wurde der Antrag zunächst abgewiesen. Hering-Hagenbeck beinspruchte den Bescheid und argumentierte laut der Zeitung vor dem Verwaltungsgericht am 30. Juni, mit der für ihn zu langen "Reaktionszeit der Polizei beim Terroranschlag 2020". Die Polizei hatten damals den Terroristen nach neun Minuten "neutralisiert", also getötet.

Gegenüber der "Heute" argumentierte er weiter damit, dass sich die Polizei in Schönbrunn nicht genug auskenne und ihnen auch die nötigen zoologischen Kenntnisse fehlten, "wann ein gefährliches Tier noch vergrämt werden kann und wann es rasch getötet werden muss". Zudem seien die Waffen der Einsatzkräfte zu schwach, "um das Großraubwild und Großwild im Tiergarten Schönbrunn, wie zB Löwen, Leoparden, Bären und Elefanten im Fall eines Auskomms aus den Gehegen rasch und verlässlich zu stoppen".

ribbon Zusammenfassung
  • Laut einem Bericht der "Heute" möchte sich Schönbrunns Tiergartendirektor Stephan Hering-Hagenbeck mit schweren Waffen ausrüsten - laut Begründung um im Notfall ausgebrochene Tiere zu stoppen.
  • Bereits im März 2021 beantragte der gebürtige Deutsche demnach bei der Behörde einen Waffenpass für einen Revolver mit dem Kaliber .44 Magnum und die Sondererlaubnis für die Pumpgun.
  • Letztere ist durch das Waffengesetz verboten, die Polizei kann allerdings in Ausnahmefällen eine Genehmigung ausstellen.