Teichtmeister muss im September vor Gericht
Der 43-Jährige soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Material beschafft und unter anderem auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben.
Bis zu drei Jahre Haft
Ursprünglich wurde Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenem pornografischen Material unterstellt. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer höheren Strafdrohung unterliegt. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung drohen Teichtmeister nun bis zu drei Jahre Haft.
Insgesamt sind sogar 76.000 Dateien verfahrensgegenständlich, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn in einer Pressemitteilung darlegte. Davon beziehen sich rund 47.000 auf Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, der Rest auf mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18.
Erster Termin verschoben
Gegen Teichtmeister hätte schon vor fünf Monaten verhandelt werden sollen, doch der auf den 8. Februar anberaumte Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Mittlerweile ist bei Teichtmeister wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben. Für weitere Verzögerungen sorgten vom zuständigen Richter in Auftrag gegebene unerlässliche Erhebungen, die zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung notwendig waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen.
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Zusammenfassung
- Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten.
- Der 43-Jährige soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Material beschafft und unter anderem auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben.