Schäden bei Baby nach Schütteln - Haft für Vorarlberger
Das Kind erlitt bei dem Vorfall ein gravierendes Schütteltrauma mit Einblutungen der Hirnhäute und der Netzhäute der Augen. Der Sachverständige erläuterte dem Gericht, dass das Mädchen am linken Auge dauerhaft mehr als 50 Prozent seines Sehvermögens einbüßte.
Der bisher unbescholtene Mann zeigte sich von Beginn des Prozesses an geständig und gab an, sein Fehlverhalten sehr zu bereuen. Die Eltern hatten das Kind nicht geplant. Sowohl die bei der Geburt 15-jährige Mutter als auch der junge Vater versuchten dennoch, gute Eltern zu sein. Der heute 24-Jährige gab an, durch berufliche Herausforderungen und private Spannungen gestresst gewesen zu sein, darum habe er in jener Nacht die Beherrschung verloren. Zudem habe er versucht, durch Alkohol zur Ruhe zu kommen.
Der Vater schuldet dem Kind laut dem Richterspruch 2.000 Euro Teilschmerzengeld, zudem haftet er für weitere allfällige Spätfolgen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der Vater erbat Bedenkzeit.
Zusammenfassung
- Ein 24-jähriger Mann musste sich am Montag wegen Kindesmisshandlung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
- Der Arbeiter soll aus Überforderung im Mai 2020 seine damals knapp fünf Monate alte Tochter so heftig geschüttelt und geschlagen haben, dass das Kind bleibende Schäden davontrug.
- Der Mann wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen.
- Zudem habe er versucht, durch Alkohol zur Ruhe zu kommen.