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Rasern kann in Zukunft das Fahrzeug abgenommen werden

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht.

 Das Paket ermöglicht ab März 2024 bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen die Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch auf jeden Fall an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden - dies bereits ab kommendem Oktober.

Die Verschärfungen waren im Dezember von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) angekündigt worden. Nach der Begutachtung wurden nun geringfügige Änderungen eingearbeitet. Um die Maßnahmen umzusetzen, sollen die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetz abgeändert werden.

Fahrzeug kann an Ort und Stelle beschlagnahmt werden

Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss wird damit ab März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden können, sagte Gewessler nach der Regierungssitzung im Pressefoyer. Österreich folge mit dieser Maßnahme dem Beispiel von anderen europäischen Ländern, hieß es seitens des Verkehrsministeriums.

Das beschlossene Paket richtete sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar" immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen.

Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird - oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h -, kann die Behörde dieses "Verfallsverfahren" auch schon beim ersten Mal einleiten.

Auch Lenkverbot möglich

Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen. Das betrifft auch die Eigentümer: Sie dürfen das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen.

Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

"Umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter"

Verkehrsministerin Gewessler sagte, damit setze man nun auf allen Ebenen "umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtsloses Verhalten". Sie verwies auf die bereist 142 Unfalltoten im Jahr 2023 - jeder einzelne Fall sei unerträglich und einer zu viel, betonte sie. Wer mit seinem Auto mit 130 Stundenkilometern durch ein Ortsgebiet rast, der hat sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. "Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden", so Gewessler. "Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab."

Vor dem Parlament wollte unterdessen ein Grüppchen Klimaschützer, unter anderem von Global 2000 und WWF, Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) symbolisch wachrütteln und forderte "endlich wirksame Maßnahmen gegen die Klimakrise und für eine krisensichere Energieversorgung in Österreich".

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht.
  • Das Paket ermöglicht ab März 2024 bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen die Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges.