Raser-Autos können ab Freitag beschlagnahmt werden
Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der ÖAMTC.
Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.
- Mehr lesen: Ein Jahr Haft für tödlichen Raser-Unfall in Wien
ÖAMTC äußert rechtliche Bedenken
Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessorinnen und -professoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.
"Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.
Immer mehr Strafen für Raser:
Zusammenfassung
- Ab dem 1. März 2024 ermöglicht die 34. Novelle der StVO die Beschlagnahmung und Versteigerung von Fahrzeugen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts.
- Bei einschlägigen Vorstrafen sind Beschlagnahme und Verfall bereits ab 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich; für nicht eigene Fahrzeuge gilt eine vorläufige Beschlagnahmung von bis zu 14 Tagen.
- Der ÖAMTC äußert rechtliche Bedenken gegen die Maßnahme, sieht keine abschreckende Wirkung durch härtere Strafen und empfiehlt stattdessen zielgerichtete Kontrollen.