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Kindesmissbrauchsbilder: Programm für angezeigte Jugendliche

Mit dem Fall Teichtmeister ist der Besitz von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial in den Fokus gerückt. Die Strafen dafür wurden verschärft. Die Hälfte der nach dem § 207a StGB Angezeigten sind allerdings nicht Erwachsene, die sich im Internet bzw. Darknet gezielt entsprechendes Material besorgen, sondern Jugendliche, die keinesfalls Pädokriminelle sind. Für diese hat der Bewährungshilfe-Verein Neustart ein sexual- und sozialpädagogisches Programm entwickelt.

"Das Versenden von Bildern durch Jugendliche ist ein anderes Thema als das von 'klassischen' Sexualstraftätern", betont Herbert Janusch, Abteilungsleiter bei Neustart Leoben. Die meist männlichen Jugendlichen, die sich plötzlich dem Verdacht ausgesetzt sehen, Kindesmissbrauchsmaterial zu besitzen, hergestellt oder gar verbreitet zu haben, haben über soziale Medien bedenkliche Fotos oder Videos erhalten und am Handy abgespeichert oder freizügige Bilder - etwa von ihrer Freundin - angefertigt und weitergeleitet. Erlangen die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis, sehen sich diese Jugendlichen plötzlich mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, mitunter gar mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert und müssen befürchten, im Fall einer Verurteilung als Sexualstraftäter abgestempelt zu werden.

Für diese Personen-Gruppe haben Janusch und seine beiden Neustart-Mitarbeiter Elvir Kujovic und Kerstin Memisevic gemeinsam mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft Leoben, Thomas Mühlbacher, und dem Zentralbereich Sozialarbeit ein Modell entwickelt, das dies verhindern und den Betroffenen einen reibungslosen weiteren schulischen oder beruflichen Werdegang ermöglichen soll. Das Neustart-Programm "sicher.net § 207a" kommt grundsätzlich immer dann zur Anwendung, wenn Jugendliche nach einer strafrechtlichen, zur Bewährung ausgesetzten Verurteilung oder diversionellen Erledigung infolge des Besitzes oder der Weitergabe von Kindesmissbrauchsmaterial der Bewährungshilfe zugewiesen werden. Das Programm dauert sechs Monate, die Minderjährigen werden dabei in Medienkompetenz, dem Umgang mit Pornografie und den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Missbrauchsdarstellungen geschult.

In Leoben ist man bereits einen Schritt weiter. Dort will man wegen § 207a StGB angezeigten Jugendlichen, bei denen es sich offensichtlich um keine Pädokriminellen handelt, überhaupt einen Strafprozess und die damit verbundenen Folgen ersparen. Die Staatsanwaltschaft weist sie im Rahmen der Ermittlungsverfahrens Neustart zu, wo sie das "sicher.net § 207a"-Programm durchlaufen. Bei erfolgreichem Abschluss legt die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurück.

Davon haben seit Oktober 2023, als die erste Gruppe mit fünf Teilnehmern ihre Arbeit aufgenommen hat, insgesamt 16 Burschen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren profitiert, wobei der Älteste im Tatzeitraum 16 war. Die zweite Gruppe hat Ende Juni ihre schriftlichen "Zeugnisse" von Neustart erhalten.

Einer von ihnen war Daniel (Name geändert, Anm.), ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Leoben, der bereit war, dem "Kurier" und der APA von seinen Erfahrungen mit "sicher.net § 207a" zu berichten. "Ich hab mir das ganz anders vorgestellt, wie es dann wirklich war", schilderte er. Die Neustart-Mitarbeitenden seien ihm auf Augenhöhe begegnet: "Die ersten zwei Termine waren zäh, die anderen ziemlich interessant." Fünf Stunden - so lange dauert ein Termin - seien aber "zu lang. Da sinkt die Aufmerksamkeitsspanne in den letzten zwei Stunden", bemängelte Daniel.

Er hatte auf seinem Handy ein Video eines Mädchens erhalten, das den Tatbestand des § 207a StGB erfüllte, und den Clip "für 15 Minuten abgespeichert. Dann hab' ich das gelöscht und ihr gesagt, dass ich es bekommen habe", berichtete der 17-Jährige. Die Folgen seien ihm nicht bewusst gewesen: "Ich war selbst verwundert, dass man deswegen verurteilt werden kann." Insofern habe man ihm bei Neustart "viel gegeben". In der Schule sei über das Verhalten im Internet und Medienkompetenz nämlich nie gesprochen worden: "Das kannst vergessen, das war nie Thema." Dabei sei ihm im Nachhinein klar geworden, "dass es schon cool wär', wenn man das in der Schule machen würde."

Auf die Frage, inwieweit sich sein Verhalten im Umgang mit sozialen Medien und im Interagieren auf diversen Plattformen geändert hätte, meinte Daniel: "Kommentare schreib' ich nicht, sonst wird man angezeigt." Mit Bildern - auch solchen, die ihn selbst betreffen - sei er jetzt viel vorsichtiger.

"Bei allen, die das Programm bei uns positiv abgeschlossen haben, ist das Thema in der Schule nie behandelt worden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist", betonte der Neustart-Experte Kujovic gegenüber "Kurier" und APA. Insofern sei es darum gegangen, den Burschen zuerst einmal "Normverdeutlichung" beizubringen: "Das war natürlich unangenehm, weil Sexualität schambehaftet ist." Bei den insgesamt 16 Teilnehmern habe es sich "nicht um die typischen Bewährungshilfe-Klienten" gehandelt: "Die stehen alle im Leben. Das sind Jugendliche, die gut verankert sind, die in Ausbildung sind, eine Beschäftigung haben, zur Schule gehen."

"Wir haben sehr darauf geachtet, dass in der Gruppe niemand bloßgestellt wird", hob Kujovics Kollegin Memisevic hervor. In puncto Pornografiekompetenz habe man "den Unterscheid zwischen Realität und Fiktion herausgearbeitet und sich mit kritischen Inhalten auseinandergesetzt."

Weitere zentrale Punkte des "sicher.net § 207a"-Programms sind das Konfrontieren der Jugendlichen mit der Opferperspektive, wobei auch die gängigen Cyber-Sex-Delikte und Cyber-Mobbing besprochen werden, sowie die Selbstdarstellung im Internet. Die Jugendlichen in Leoben mussten auch ihnen vorgelegte Hasspostings so "umschreiben", dass diese nicht mehr den Tatbestand der Verhetzung erfüllten.

Die Verurteilungszahlen ausschließlich nach § 207a StGB sind übrigens - ungeachtet der medialen und politischen Aufregung über prominente Einzelfälle - nicht im Steigen begriffen. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor. Demnach sind 2022 von den Gerichten 55 Jugendliche, 62 junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 und 288 Erwachsene wegen Besitzes, Herstellung oder Verbreitung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial schuldig gesprochen worden. Im Vorjahr waren es 33 Jugendliche, 56 junge Erwachsene und 231 Erwachsene. Im ersten Halbjahr 2024 wurden in den drei Altersgruppen 23, 21 bzw. 101 Verurteilungen ausschließlich nach § 207a StGB verzeichnet.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Fall Teichtmeister hat den Fokus auf den Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial gelenkt, was zu verschärften Strafen führte.
  • Die Hälfte der nach § 207a StGB Angezeigten sind Jugendliche, die über soziale Medien bedenkliche Fotos oder Videos erhalten haben.
  • Das Programm 'sicher.net § 207a' des Vereins Neustart hilft Jugendlichen, die wegen Besitzes oder Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial angezeigt wurden.
  • Seit Oktober 2023 haben 16 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren von dem Programm profitiert, das sechs Monate dauert.
  • Im ersten Halbjahr 2024 gab es 23 Verurteilungen von Jugendlichen nach § 207a StGB, was zeigt, dass die Verurteilungszahlen nicht gestiegen sind.