20.000 Euro für Bordell-Besuch endet vor Gericht
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ereignete sich ein außergewöhnlicher Prozess wegen Falschaussage gegen einen 54-Jährigen. Der Mann soll gleich vier Mal bei der Polizei falsch ausgesagt haben.
Und angefangen hat alles bei einer Nacht in einem Bordell und mehreren Abbuchungen von seinem Bankkonto.
Es fing mit "viel Weißwein" an
So habe sich der 54-Jährige am Abend des 16. Oktober 2023 mit Freunden im Schwarzen Kameel getroffen und dort "viel Weißwein getrunken", erinnert er sich zurück. Nachdem er mit einem Freund in einer weiteren Bar war und dort Gin konsumiert hat, habe er sich mit dem Taxi auf den Weg nach Hause gemacht.
Im Taxi selbst überlegte er es sich aber anders: Er beschloss, ins Bordell zu fahren. Dort sei er dann "munter geworden", aber für die nächsten Stunden würde ihm die Erinnerung fehlen, gab der 54-Jährige vor Gericht an. Erst am nächsten Tag, am 18. Oktober, sei er wieder ganz bei Sinnen gewesen. Aus einer "Eingebung" heraus habe er seinen Kontostand überprüft und gemerkt, dass von seinem Konto aus rund 20.000 Euro überwiesen wurden.
"Erst zwei kleine Abbuchungen, die wären mir wahrscheinlich gar nicht aufgefallen, dann im Zehn-Minuten-Takt 1.000 Euro", zitiert "Der Standard" den Angeklagten.
Keine K.O.-Tropfen im Blut - dafür Koks und Meth
Der Mann ging zur Polizei und gab bei insgesamt vier Einvernahmen an, sich an nichts erinnern zu können. Er könne sich nicht erklären, wer das Geld, wieso und an wen überwiesen hat. Dabei wusste der Mann zu dem Zeitpunkt noch sehr gut, in welchem Bordell er gewesen war und bei wem. Schließlich rief er den italienischen Transsexuellen, mit dem er die Nacht verbracht hatte, vor seinem Polizeibesuch an und forderte zumindest 8.000 Euro zurück. Der Sexdienstleister lehnte ab.
Als der 54-Jährige dann zur Polizei ging, nahmen die Beamten Ermittlungen auf. Bei einer Blutuntersuchung wurden dann zwar keine von dem Angeklagten vermuteten Reste von K.O.-Tropfen gefunden, dafür aber Spuren von Kokain und Meth. Über eine Kontoöffnung wurde dem Empfänger das überwiesene Geld wieder eruiert, der Sexdienstleister wurde für ein paar Tage festgenommen.
"Ich bin dabei geblieben. Ich habe mir nichts dabei gedacht. Ich dachte, über die Kontonummer bekommen sie es eh heraus", meinte der Mann vor Gericht, auf die Frage, warum er vier Mal falsch ausgesagt hat. "Aber weil Sie den Laufhausbesuch verschwiegen haben, ist der Zeuge sogar in Haft gekommen", erwiderte der Richter. Als er das erfahren hat, habe er es "eh gesagt" - jedoch laut der Staatsanwältin erst nachdem ihm das von der Polizei vorgehalten wurde.
Er habe sich zudem "extrem dafür geniert", sein Besuch im Bordell passe "nicht in mein Umfeld".
"Genug" gehabt: Sexdienstleister wollte 54-Jährigen loswerden
Und nun zur Aussage des Sexdienstleisters, der eine etwas detailliertere Version der Gesichte erzählt.
Der Angeklagte sei gegen 22:45 Uhr aufgetaucht und habe zunächst zwei Stunden à 300 Euro gebucht, die er bar bezahlt habe. Danach habe er um zwei Stunden verlängern wollen, aber auch andere Dienste in Anspruch nehmen, was den Stundenpreis auf 500 Euro erhöht habe. Er habe die Beträge von seinem Handy per Direktüberweisung auf das Konto des 32-jährigen Sexdienstleistes geschickt.
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Dann habe der 32-Jährige eigentlich auch schon "genug" gehabt, nach vier Stunden wollte der Sexdienstleister den Mann loswerden. Dieser habe aber nicht gehen wollen. "Also habe ich gesagt: 'Gut, dann kostet eine Stunde ab jetzt aber 1.700 Euro!' Ich habe gedacht, er wird sagen: 'Bist du verrückt, so viel zahle ich nicht!'" Der 54-Jährige blieb jedoch und war bereit, den Preis zu zahlen. Gegen neun oder zehn Uhr am nächsten Tag ging der Mann.
Nun will der Sexdienstleister die 7.350 Euro Anwaltskosten, die ihm wegen der Falschaussage entstanden sind, zurück haben. Zusätzlich verlangt er 18.000 Euro für den fünftägigen Verdienstentgang und die psychischen Belastungen aufgrund der Festnahme. Der Angeklagte will das jedoch nicht zahlen.
Der 54-Jährige wurde schließlich zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Außerdem:
Zu Besuch im Cyberbordell
Zusammenfassung
- Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ereignete sich ein außergewöhnlicher Prozess wegen Falschaussage gegen einen 54-Jährigen.
- Der Mann soll gleich vier Mal bei der Polizei falsch ausgesagt haben.
- Und angefangen hat alles bei einer Nacht in einem Bordell und mehreren Abbuchungen von seinem Bankkonto.