Prozess um in Wiener Kellerabteil gelagerte Handgranaten
Wie sich in der Verhandlung zeigte, leidet der 41-Jährige seit vielen Jahren an schweren Depressionen. Er konnte deswegen zuletzt auch keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen und bezieht ab 1. April eine Invaliditätspension. Am 8. August 2024 hatte er seinen Psychiater, bei dem er in Therapie ist, angerufen und sinngemäß angekündigt, er werde sich im Lainzer Tiergarten mit Handgranaten in die Luft sprengen. Der Psychiater verständigte umgehend die Polizei.
Die Folge war ein Großeinsatz der Polizei an der Adresse des 41-Jährigen in Wien-Liesing. Beamte des Stadtpolizeikommandos Liesing und Einsatzkräfte der WEGA nahmen den Mann fest. In seiner Wohnung wurden zunächst ein Schwert und Munition sichergestellt, ehe im Keller eine schwarze, mit Tüchern umwickelte Metallkiste entdeckt wurde, die auf einem Topf abgestellt war. Darin fanden sich zwei jeweils 250 Millimeter lange und 90 Millimeter breite Handgranaten. Der Entschärfungsdienst war rasch zur Stelle und machte sie unschädlich, nachdem die Umgebung evakuiert worden war.
Vor Gericht bestätigte der Angeklagte, dass er sich im vergangenen Sommer in einem psychisch schlechten Zustand befunden hätte: "Ich war auf Therapie, auf Reha, ich war überall. Man konnte für mich keine Lösung finden." "Ihm war bewusst, dass es nicht erlaubt ist, Handgranaten so einfach zu besitzen", sagte Verteidiger Daniel Strauss. Im Hinblick auf die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten, dessen geständige Verantwortung und die "besonderen Umstände" regte Strauss eine diversionelle Erledigung des Falls an.
Für Richter war "kriminelle Energie überschaubar"
Der Richter kam dem nach, nachdem die Staatsanwältin dagegen keine Einwände hatte. "Grundsätzlich sehe ich keinen Grund, warum Sie verurteilt werden sollten. Das war nicht richtig, was Sie gemacht haben. Aber die kriminelle Energie war überschaubar", befand der Richter. Unter Festlegung einer zweijährigen Probezeit, während der sich der 41-Jährige nichts zuschulden kommen lassen darf, wurde die Anzeige vorläufig zurückgelegt. Tritt der Mann in den nächsten beiden Jahren nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung, wird die Anzeige endgültig getilgt. Der 41-Jährige gilt somit vorerst als weiterhin unbescholten. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)
Zusammenfassung
- Am 8. August 2024 drohte der Mann mit einem Selbstmordanschlag im Lainzer Tiergarten, was zu einem Großeinsatz der Polizei führte. In seiner Wohnung wurden Waffen und Munition sichergestellt, im Keller zwei Handgranaten gefunden und entschärft.