Prozess nach tödlicher Coronainfektion des Nachbarn
Die Frau muss sich bereits zum zweiten Mal vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten war sie bereits vergangenen Sommer rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer kranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, war die Frau aber freigesprochen worden. Dieser Teil des Urteils wurde dann gekippt: Die Ansteckungsketten seien nicht hinreichend erörtert worden, stellte die zweite Instanz fest.
Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Einzelrichterin Sabine Götz hat nun im aktuellen Prozess die Aufgabe, zwei mögliche Kontakte zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn zu beleuchten, um Klarheit in die Sache zu bringen. Sie sollen sich am 15. und am 21. Dezember 2021 ereignet haben.
Nach der Verhandlung am Donnerstag stand aber weiterhin Aussage gegen Aussage: Sohn und Schwiegertochter des Verstorbenen sowie seine Ehefrau gaben an, dass es am 21. Dezember 2021 zu einem Kontakt im Stiegenhaus gekommen sei. Die Angeklagte sei in ihrer Tür im Flur des Mehrparteienhauses gestanden, der später Verstorbene ihr gegenüber. "Sie hat wirklich krank ausgesehen. Ich habe sie noch gefragt, ob sie Corona hat, das hat sie verneint und gesagt, sie hat nur eine Grippe", gab der Sohn an. Er habe sich große Sorgen gemacht, weil er gewusst habe, wie gefährlich eine Covid-Infektion für Krebspatienten sein könne.
Das bestritt die Angeklagte vehement: "An diesem Tag habe ich weder vom Bett aufstehen noch reden können, weil ich so krank war. Das kann also gar nicht so stattgefunden haben", sagte sie. Bereits an einem vorherigen Verhandlungstag hatte sie angegeben, eine Corona-Infektion sei für sie nie zur Debatte gestanden: "Für mich war klar, das ist eine Bronchitis, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe."
Ein neuer Verhandlungstermin, bei dem ein Arzt des Verstorbenen befragt werden soll, stand vorerst nicht fest.
Zusammenfassung
- Eine 54-jährige Kärntnerin steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht, da sie ihren Nachbarn mit dem Coronavirus angesteckt haben soll, woraufhin dieser starb.
- Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA zwischen der Angeklagten und dem Verstorbenen fest. Die Frau bestreitet jedoch, am 21. Dezember 2021 Kontakt mit dem Verstorbenen gehabt zu haben.
- Der Prozess wurde vertagt, da ein Zeuge auf Urlaub war. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.