Online beleidigt: Engelberg (ÖVP) siegte vor Gericht gegen Sellner
Sellner hatte in einem YouTube-Video beleidigenden Äußerungen gegen Engelberg getätigt, die offenbar eine Reaktion auf eine OTS-Aussendung des ÖVP-Abgeordneten vom Dezember 2020 waren, in der dieser eine mangelnde Distanzierung von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl zur Identitären Bewegung kritisierte. Laut dem am Dienstag vom Handelsgericht Wien ergangenen Urteil muss es Sellner nun unterlassen, Engelberg als "miesen Heuchler", "unpatriotischen Verräter", der "das Heimatland zerstört" und als "verachtenswerte Person", die "miese Lügen" verbreite, zu bezeichnen.
Engelberg erklärte dazu gegenüber der APA, dass es auch überlegenswert gewesen sei, die "Hassrede" Sellners zu ignorieren. Da aber Hass und Hetze in den sozialen Medien in den letzten Jahren massiv zugenommen haben, hätten sich verantwortungsvolle politische Entscheidungsträger in Österreich dazu entschlossen, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten auf Social Media Pattformen entschlossen entgegenzutreten. Deshalb habe er sich entschlossen, gegen Sellner mit einer Klage vorzugehen, erläuterte der ÖVP-Abgeordnete.
Edtstadler: "Urteil ist wichtiges Signal"
Für Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ist das Urteil "ein wichtiges Signal für die vielen Opfer von Hass im Netz, sich derartige Angriffe nicht gefallen lassen zu müssen." Insbesondere vor dem Hintergrund der antisemitischen Vorfälle auf den "Corona-Demos", an denen Sellner ebenfalls regelmäßig teilnimmt, mahnt Edtstadler: "Wir müssen stets wachsam sein und dürfen keinen dieser Vorfälle unkommentiert lassen. Das Recht zu demonstrieren ist ein verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht, das jedem und jeder zusteht. Ich appelliere jedoch an alle, die an derartigen Demonstrationen teilnehmen, achtsam zu sein, wer sonst noch im Windschatten mitgeht. Denn Antisemitismus hat viele Gesichter."
Zusammenfassung
- Der ÖVP-Abgeordnete Martin Engelberg hat nach eigenen Angaben eine gerichtliche Auseinandersetzung gegen den Identitären-Chef Martin Sellner für sich entschieden.
- Sellner darf demnach Beschimpfungen gegen den Mandatar nicht mehr wiederholen oder weiterverbreiten.
- Sellner hatte in einem YouTube-Video beleidigenden Äußerungen gegen Engelberg getätigt.