APA/HELMUT FOHRINGER

ÖBB strafen seit Montag Verstöße gegen Maskenpflicht

Die ÖBB strafen seit Montag Verstöße gegen die seit Mitte April geltende Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bundesbahnen nahmen die Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf. Bei uneinsichtigen Reisenden wird eine Strafgebühr von 40 Euro eingehoben, betonte das Unternehmen. Die Zugbegleiter können auch einen Fahrtausschluss aussprechen.

Die ÖBB strafen seit Montag Verstöße gegen die seit Mitte April geltende Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bundesbahnen nahmen die Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf. Bei uneinsichtigen Reisenden wird eine Strafgebühr von 40 Euro eingehoben, betonte das Unternehmen. Die Zugbegleiter können auch einen Fahrtausschluss aussprechen.

Bei einem Medientermin im Wiener Schnellbahnnetz waren die Passagiere am Montagnachmittag überwiegend mit MNS-Masken ausgerüstet. Einzelne Fahrgäste, die ihren Schutz nicht korrekt über Mund und Nase trugen, setzten diesen nach einer Ermahnung durch die ÖBB-Mitarbeitern richtig auf und wurden daher nicht gestraft. Eine Frau, die sich lediglich ein Taschentuch vor das Gesicht hielt und somit von vornherein nicht ausreichend ausgerüstet war, musste jedoch eine Geldstrafe zahlen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die ÖBB strafen seit Montag Verstöße gegen die seit Mitte April geltende Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Bei einem Medientermin im Wiener Schnellbahnnetz waren die Passagiere am Montagnachmittag überwiegend mit MNS-Masken ausgerüstet.
  • Eine Frau, die sich lediglich ein Taschentuch vor das Gesicht hielt und somit von vornherein nicht ausreichend ausgerüstet war, musste jedoch eine Geldstrafe zahlen.