Kampfhundedpa/A3295 Uwe Zucchi

OÖ: Neues Hundehaltegesetz unterscheidet zwischen Hunde-Größen

Nach einer tödlichen Hundeattacke in Naarn soll das oberösterreichische Hundehaltegesetz novelliert werden. Künftig soll es für große Hunde strengere Regeln geben. Eine Liste für gefährliche Rassen ist hingegen nicht geplant.

Tierschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) hat erste Ergebnisse für eine Novelle zum oberösterreichischen Hundehaltegesetz vorgestellt. Anlass für die Neuerung war eine tödliche Hundeattacke Anfang Oktober, seitdem ist eine heftige Diskussion über verhaltensauffällige Hunde entbrannt.

Kernpunkt der Novelle ist eine 40/20-Regelung, nach der für Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht über 20 Kilogramm strengere Regeln gelten als für kleinere Artgenossen. Den Vorschlag hätten alle Parteien positiv aufgenommen, so Lindner in einer Presseaussendung am Mittwoch. 

Zudem soll ein sechsstündiger Sachkundenachweis für alle Hundehalterinnen und -halter gelten.

Strengere Vorschriften für auffällige Hunde

Nachgeschärft und erweitert werden sollen die Kriterien für die Feststellung einer Auffälligkeit von Hunden. Das bedeute mehr Handhabe für die Gemeinden, die das Hundehaltegesetz vollziehen.

Auch bei den Ausbildungserfordernissen und Haltungsvorgaben für auffällige Hunde soll künftig strenger vorgegangen werden. Diese seien - neben einer umfassenden Begleithundeprüfung - zukünftig ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen.

Hundehaltegesetz-Novelle 2024

Ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Gemeinden komplettiere den Vorschlag.

Die zweite Sitzung des Unterausschusses findet im Jänner 2024 statt, eine Regierungsvorlage für ein oberösterreichisches Hundehaltegesetz ist im ersten Quartal des kommenden Jahres geplant.

ÖVP will mehr als Größen-Unterscheidung

Die ÖVP fordert eine klare Unterscheidung innerhalb der Gruppe größerer Hunde. "Gefährliche Hunderassen wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu und ihre Einkreuzungen sind nicht umsonst bereits konkreter Gegenstand gesetzlicher Regelungen in den österreichischen Bundesländern Wien, Niederösterreich und Vorarlberg", so der oberösterreichische Klubobmann Christian Dörfel.

Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für diese Rassen "wird aus fachlicher Sicht des Tierschutzes kritisch gesehen", äußerte sich Lindner dazu. Er will zulassen, dass die vermutete Auffälligkeit durch eine verhaltensmedizinische Evaluierung bzw. eine Ausbildung des Hundes widerlegt werden kann.

NEOS fordern bundesweites Gesetz

Die FPÖ will dem Vorschlag, mehrere Kriterien wie Größe und Gewicht zu kombinieren, eine Chance geben. Klubobmann Herwig Mahr sprach sich dafür aus, "die neue gesetzliche Regelung auf Basis der künftigen Entwicklung inklusive Bissstatistik nach zwei Jahren genau unter die Lupe zu nehmen. Damit sollen sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Interessen der Hundehalter bestmöglich gewahrt werden".

NEOS befürworten einen strengeren Vollzug, was die Leinen- oder Maulkorbpflicht betrifft, "damit ein neues Gesetz nicht zahnlos ist. Der Ansatz Gesetze rein rassenabhängig zu gestalten ist überholt, die Regelung, die jetzt in Oberösterreich angedacht ist, entspricht unseren Vorstellungen, muss aber bundesweit einheitlich kommen", appellierten die oberösterreichische Klubobfrau Julia Bammer und Katharina Werner, Tierschutzsprecherin im Parlament, "gerade an die SPÖ, unseren Antrag im Nationalrat zu unterstützen".

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einer tödlichen Hundeattacke in Naarn soll das oberösterreichische Hundehaltegesetz novelliert werden.
  • Künftig soll es für große Hunde strengere Regeln geben.
  • Eine Liste für gefährliche Rassen ist hingegen nicht geplant.
  • Auch bei den Ausbildungserfordernissen und Haltungsvorgaben für auffällige Hunde soll künftig strenger vorgegangen werden.
  • Diese seien - neben einer umfassenden Begleithundeprüfung - zukünftig ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen.