Novelle des Forstgesetzes soll Wälder klimafit machen
Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert, betonte das Ministerium. Klimawandelbedingt nimmt die Anzahl der Waldbrände stetig zu und stellt Österreichs Feuerwehren vor enorme Herausforderungen. Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt.
Die Wildbach- und Lawinenverbauung bekommt eine "zeitgemäße Rechtsgrundlage". Durch die Übernahme wesentlicher Bestimmungen des im Rahmen der Rechtsbereinigung aufgehobenen historischen "Wildbachverbauungsgesetzes" ins Forstgesetz wird die Rechtskontinuität gewährleistet, erläuterte das Ministerium.
Außerdem soll das novellierte Forstgesetz verstärkt ökologische Orientierung bieten. Die Bedeutung des Waldes als Lebensraum wird im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion des Waldes wie auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert. Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen (Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden, Anm.) erleichtert, beispielsweise Mehrnutzenhecken. Der Götterbaum wird als invasive gebietsfremde Art künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten. In Bioptopschutzwäldern wird der Naturschutzbehörde in bestimmten Verwaltungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt.
Die Ausbildung an Forstschulen wird modernisiert. Weiters wird mit einem neuen Ausbildungsweg zur Forstassistentin bzw. zum Forstassistenten der Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt.
"Die Unwetter der vergangenen Wochen haben uns vor Augen geführt, dass der Klimawandel vor unserem Wald nicht Halt macht - das Ausmaß dieser Schäden bereitet Sorge. Höhere Temperaturen, Schädlinge wie der Borkenkäfer oder Schneebruch üben zunehmend Druck aus. Gleichzeitig spielt der Wald und der Rohstoff Holz eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel", konstatierte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP). "Mit der Novelle des Forstgesetzes entwickeln wir die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiter und stärken den Weg hin zu klimafitten Wäldern. Damit reagieren wir frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels und schaffen eine zeitgemäße Grundlage für den Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wald", betonte er.
Der Regierungspartner begrüßte die Novelle am Mittwoch. Diese verbessere Klima- und Naturschutz im Wald, freuten sich Clemens Stammler, Land- und Forstwirtschaftssprecher sowie Astrid Rössler, Umweltsprecherin der Grünen.
Mit der Novelle des Forstgesetzes erhält die Naturschutzbehörde in bestimmten forstlichen Verfahren ein Anhörungsrecht, nämlich immer dann, wenn es um Rodungs- und Kahlhiebbewilligungen in sogenannten Biotopschutzwäldern geht. "Das Anhörungsrecht gibt der Naturschutzbehörde endlich mehr Mitspracherecht und Information bei der Waldnutzung in Natura 2000- und Naturschutzgebieten. Das ist eine große Chance für den Erhalt der Biodiversität im Wald, die die Landesbehörden nun auch entsprechend nutzen müssen", erläuterte Rössler.
Die Klimakrise führt dazu, dass überall Fichtenforste wegen Borkenkäfern und Stürmen zusammenbrechen. "Um unsere Wälder für die Zukunft zu erhalten, müssen wir sie umwandeln: Strukturreiche Mischwälder mit viel Alt- und Totholz sichern Klimaschutzfunktion, Artenvielfalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung. Daher geben wir mit dieser Novelle den Bäuerinnen und Bauern die Instrumente in die Hand, um im Waldumbau zügig voranzukommen", sagte Stammler.
Zusammenfassung
- Die Bedeutung des Waldes als Lebensraum wird im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion des Waldes wie auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert.
- Der Regierungspartner begrüßte die Novelle am Mittwoch.
- Mit der Novelle des Forstgesetzes erhält die Naturschutzbehörde in bestimmten forstlichen Verfahren ein Anhörungsrecht, nämlich immer dann, wenn es um Rodungs- und Kahlhiebbewilligungen in sogenannten Biotopschutzwäldern geht.