Nötigung und Vernachlässigung: Prozess in Causa Pflegeheim startet
Einem Mann wird schwere Nötigung angelastet. Die beiden Frauen müssen sich wegen Vernachlässigens von wehrlosen Personen verantworten. Unter anderem soll nichts gegen einen Ausbruch der Krätze unternommen worden sein. Die Angeklagten bekennen sich laut ihren Verteidigern nicht schuldig.
Unangemessene Freiheitsbeschränkung?
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen vor, 2021 monatelang zumindest drei Personen vernachlässigt zu haben, indem nichts gegen einen Krätzmilben-Befall unternommen worden sein soll. Die 49-jährige Erstangeklagte muss sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Datenfälschung verantworten. Seitenteile von Betten sollen nicht nach oben geklappt worden sein, sodass eine Bewohnerin hinausgefallen sein und dabei Prellungen erlitten haben soll. Außerdem sollen Einträge in die elektronische Pflegedokumentation im fremden Namen verfasst worden sein, ohne dass ein Arzt anwesend war. Weitere Anklagepunkte betreffen das Auslassen von abendlichen Mahlzeiten und unangemessene Freiheitsbeschränkung.
Der Verteidiger der Erstangeklagten betonte im Eröffnungsvortrag: "Von einer Reihe von Vorwürfen ist nur mehr ein Bruchteil übrig geblieben, und auch bei diesem Bruchteil wird sich zeigen, dass diese Vorwürfe unhaltbar sind." Ebenso wie der Rechtsanwalt der zweiten weiblichen Beschuldigten wies er darauf hin, dass bei den in der Anklage genannten Personen kein Verdacht auf Krätze (Scabies) bestanden habe. Als seine Mandantin erstmals von einem Scabies-Ausbruch erfahren habe, habe sie sofort alle nötigen Maßnahmen gesetzt, betonte der Verteidiger der 56-Jährigen.
PULS 24 Chefreporterin Magdalena Punz berichtet vom Gericht in Wiener Neustadt.
Der männliche Angeklagte soll einer Mitarbeiterin mit einer Klage auf 200.000 Euro gedroht haben, sollte sie die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nicht unterschreiben. Der 62-Jährige werde sich nicht schuldig bekennen, erklärte sein Rechtsanwalt. Sein Mandant sei seit Jahrzehnten Gewerkschaftsmitglied, fügte er hinzu.
Personalnot im Pflegeheim
Die Erstangeklagte bekannte sich zu Beginn ihrer Befragung nicht schuldig. Die 49-Jährige berichtete von Personalnot in dem Pflegeheim durch Langzeitkrankenstände, kurzfristige Ausfälle und Pflegefreistellungen, "das Corona-Virus hat uns vollkommen ins Strudeln gebracht". Auf die Frage des Einzelrichters, ob sie sich zeitweise überfordert gefühlt habe, meinte die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin: "Auf alle Fälle."
Ein Scabies-Verdacht sei erst aufgetreten, als sie nicht mehr in dem Heim beschäftigt war, sagte die Erstangeklagte. Zu weiteren Vorwürfen betonte die Frau, sie habe nie die Anweisung gegeben, jemandem kein Abendessen zu verabreichen. Eine medikamentöse Freiheitsbeschränkung habe sie nur auf Anordnung eines Arztes und nicht eigenmächtig durchgeführt. Sitzhosen (also eine Fixierung am Rollstuhl) wurden laut der 49-Jährigen nur angewendet, wenn keine Aufsicht da war oder - wie auch bei Seitenteilen am Bett - wenn sie aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Sturzgefahr erforderlich waren. Dies sei bei längerer Dauer wie vorgeschrieben gemeldet bzw. überprüft worden. Im Fall einer Bewohnerin, die durch einen Sturz aus dem Bett ohne Seitenteil Prellungen erlitten haben soll, habe sie keine Anordnungen erteilt und auch nicht Nachtdienst gehabt. Auch den Vorwurf der Datenfälschung bestritt sie.
Zahlreiche Verfehlungen aufgelistet
Eine Gutachterin hatte 2021 zahlreiche Verfehlungen aufgelistet. Der Heimbetreiber Senecura nannte im Vorfeld des Prozesses Mitarbeitermangel durch Lockdowns und Covid-Krise als Hintergrund der Vorkommnisse. Man habe nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert und u.a. die Personalsituation rasch verbessert.
Dem Mann drohen im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Bei den beiden Frauen beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre. Der 62-Jährige und die Zweitangeklagte sind nach wie vor bei Senecura beschäftigt. Ein Strafverfahren wegen Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen das Unternehmen wurde eingestellt. Die Einzelrichterverhandlung wird am Dienstag und Mittwoch fortgesetzt.
Zusammenfassung
- Rund um Vorfälle in einem Pflegeheim in Kirchberg am Wechsel (Bezirk Neunkirchen) müssen sich ab Montag zwei Frauen und ein Mann vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.