Neuerlicher Prozess um Pestizide im Ohlsdorfer Trinkwasser
Der Hauptangeklagte soll 2013 bzw. 2014 als Beschäftigter eines Entsorgungsbetriebs veranlasst haben, dass Abwasser aus der Pflanzenschutzmittelproduktion auf eine Deponie statt in die eigentlich dafür vorgesehene thermische Verwertung kommt. Ihm wird das Vergehen des vorsätzlichen umweltgefährdeten Behandelns und Verbringens von Abfällen vorgeworfen. Rund 1.400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer länger als eineinhalb Jahre andauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben. Die Kosten, die für die Beseitigung der dadurch entstandenen Schäden werden mit rund drei Millionen Euro beziffert. Das fragliche Abwasser war mit adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) belastet.
Bereits 2017 war der Mann deswegen zu einer unbedingten Geld- und einer bedingte Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Deponiemitarbeiter wurde ebenfalls verurteilt, weil er die Kontrollen vernachlässigt haben soll, ein weiterer wurde freigesprochen. Das OLG hob die Verurteilungen aber auf. Eine Neuauflage 2020 brachte ähnliche Ergebnisse: Der Hauptangeklagte wurde wie beim erstem Mal zu sechs Monaten bedingt und einer - tagsatzbedingt niedrigeren - unbedingten Strafe von 10.800 Euro verurteilt. Der Deponiemitarbeiter fasste drei Monate bedingt und 2.700 Euro unbedingt aus. Gravierende Unterschiede im Vergleich zum ersten Rechtsgang gab es bei den Privatbeteiligten-Ansprüchen: Waren dem Land Oberösterreich und Gemeinden 2017 etwa noch Summen im insgesamt mittleren sechsstelligen Bereich zugesprochen worden, so wurden sie diesmal auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Aber erneut hob das OLG die Urteile auf - weil zentrale Akteninhalte aus dem ersten Rechtsgang im Beweisverfahren nicht vorgetragen worden seien. Zudem befand das OLG, man solle dem Deponiemitarbeiter das Angebot einer Diversion machen. Das ist mittlerweile auch geschehen und nach Zahlung einer Geldbuße von 1.800 Euro wurde das Verfahren gegen ihn rechtskräftig eingestellt, hieß es beim Landesgericht Wels.
Der Hauptangeklagte muss sich aber zum dritten Mal vor Gericht verantworten. Gegen ihn ermittelt derzeit auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in einem anderen Verfahren, das sich aber auch auf seine damalige Tätigkeit in dem Entsorgungsbetrieb bezieht: Er wird verdächtigt, die Firma jahrelang betrogen zu haben. Der Anwalt des Unternehmens, Klaus Ainedter, spricht u.a. von "Geisterfuhren", für die er Provision kassiert habe, und einem Schaden von rund einer Million Euro. Die WKStA bestätigte Betrugs-Ermittlungen, diese seien aber noch im Laufen.
Zusammenfassung
- Der Prozess um Pestizide im Trinkwasser von Ohlsdorf geht am 27. Jänner in die dritte Runde.
- Diesmal steht aber nur mehr der Hauptbeschuldigte vor dem Richter.
- Eine Neuauflage 2020 brachte ähnliche Ergebnisse: Der Hauptangeklagte wurde wie beim erstem Mal zu sechs Monaten bedingt und einer - tagsatzbedingt niedrigeren - unbedingten Strafe von 10.800 Euro verurteilt.
- Der Deponiemitarbeiter fasste drei Monate bedingt und 2.700 Euro unbedingt aus.