APA/HELMUT FOHRINGER

Nach Anschlag in Wien Tatverdacht bei zwei Männern entfallen

Bei zwei Männern, die in der Nacht auf den 3. November unmittelbar nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt als mögliche Beteiligte bzw. Mitwisser festgenommen worden sind, ist nicht mehr von dringendem Tatverdacht auszugehen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat ihren Haftbeschwerden Folge gegeben. "Sie wurden auf Anordnung des Oberlandesgerichts enthaftet", bestätigte OLG-Sprecher Reinhard Hinger Dienstagmittag der APA.

Die Männer im Alter von 18 und 23 Jahren hätten sich "viel zu weit entfernt vom Tatgeschehen befunden", erläuterte Hinger. Der dringende Tatverdacht sei bei den beiden nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht aufrecht zu erhalten.

Dagegen wurden bei sechs weiteren Männern, für die wenige Stunden nach dem Anschlag die Handschellen geklickt hatten, die Haftbeschwerden als unbegründet abgewiesen. Bei ihnen reicht nach Dafürhalten des OLG Wien die gegenwärtige Beweislage aus, um weiter eine mögliche Beitragstäterschaft bzw. Mitwisserschaft anzunehmen.

Bei dem Anschlag wurden vier Passanten getötet, ehe der Attentäter Kujtim Fejzulai von der Polizei erschossen wurde. Noch in derselben Nacht wurden zunächst 14 Personen aus dem Umfeld des 20-jährigen Anhängers der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) festgenommen. Zehn von ihnen kamen in weiterer Folge in U-Haft, einer von ihnen gelangte auf freien Fuß, weil die Staatsanwaltschaft Wien, die insgesamt gegen knapp zwei Dutzend Personen ermittelt, von sich aus nicht mehr von hinreichenden Haftgründen ausging. Einer der neun seit November Inhaftierten - ein 16 Jahre alter Bursch - hat bisher auf Haftbeschwerde verzichtet. Am vergangenen Wochenende wurden zwei weitere Männer - ein 26-Jähriger afghanischer Abstammung und ein 30-Jähriger aus Tschetschenien - festgenommen. Sie befinden sich inzwischen in U-Haft, mittels einer DNA-Analyse sollen ihre Fingerabdrücke an den Tatwaffen nachgewiesen worden sein.

Von den Männern, deren Enthaftung vom OLG verfügt wurde, kam allerdings vorerst nur der 23-Jährige - ebenfalls ein Tschetschene - auf freien Fuß. Bei dem 18-Jährigen handelt es sich nämlich um jenen Burschen, der gestern, Montag, am Wiener Landesgericht rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung zu zwei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt wurde. Der aus Bangladesh stammende Lehrling hatte Fejzulai im Alter von 16 kennengelernt, diesem und anderen IS-Sympathisanten zur Verfügung gestellt und dem späteren Attentäter Zuspruch geleistet, als Fejzulai im Herbst 2018 nach Syrien reisen wollte, um sich dort als Kämpfer dem IS anzuschließen.

ribbon Zusammenfassung
  • Bei zwei Männern, die in der Nacht auf den 3. November unmittelbar nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt als mögliche Beteiligte bzw. Mitwisser festgenommen worden sind, ist nicht mehr von dringendem Tatverdacht auszugehen.
  • Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat ihren Haftbeschwerden Folge gegeben.
  • Die Männer im Alter von 18 und 23 Jahren hätten sich "viel zu weit entfernt vom Tatgeschehen befunden", erläuterte Hinger.