Mutter und Oma wollten Kind entführen: Teilbedingte Haft
Den Frauen wird ein Großteil der Haftstrafen bedingt nachgesehen, jede wurde zu einem Monat unbedingt verurteilt. Weil sie seit Mai in U-Haft sitzen und diese ihnen angerechnet wird, werden sie enthaftet, sagte Richterin Daniela Berger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die sechsjährige Tochter der 38-Jährigen lebt in Österreich bei der Großmutter väterlicherseits, die auch das alleinige Sorgerecht hat.
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf der Mutter und der Oma das Vergehen der versuchten Kindesentziehung und das Verbrechen der schweren Körperverletzung, von dem sie letztlich freigesprochen wurden, vor. Anfang Mai sollen sie versucht haben, das Mädchen vom Kindergarten abzuholen. Dort sei ihnen das Kind aber nicht übergeben worden.
Die Oma soll daraufhin einen Bekannten gebeten haben, die Sechsjährige für sie zu entführen. Danach wollten die beiden Frauen laut Anklage mit dem Kind in ihre Heimat nach Lettland fahren. Die Mutter wurde in diesem Punkt freigesprochen, weil der Bekannte, der mit der Entführung beauftragt wurde, selbst angab, nur zur Oma Kontakt gehabt zu haben. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan wohl nicht aktiv beteiligt war - "sie war nur anwesend", erläuterte die Richterin.
Ebenfalls freigesprochen wurden beide vom Vorwurf der schweren Körperverletzung. Im Zuge der Entführung war laut Anklage geplant, den Vater des Kindes in eine Schlägerei zu verwickeln, damit er den Plänen nicht in die Quere komme. Der Bekannte, der die Polizei verständigte und mitspielte, um Beweise zu sammeln, gab vor Gericht aber an, die Idee dazu sei von ihm selbst gekommen.
Der Bekannte arbeitete mit der Polizei zusammen, sodass die beiden Frauen am Tag der vereinbarten Übergabe nach der Entführung in Graz festgenommen wurden. Sie gaben vor Gericht an, nicht einmal gewusst zu haben, dass die Mutter kein Sorgerecht mehr hatte. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige. Sie habe ihre Tochter sehen wollen, aber der Vater habe sich quergelegt. Eine Entführung sei jedenfalls nicht geplant gewesen. Am Tag der Festnahme hätten sie ohne die Sechsjährige nach Lettland fahren wollen.
Die 62-jährige Oma erzählte Ähnliches, sprach aber auch davon, dass eine Entführung kurz angedacht gewesen, aber wieder verworfen worden sei. Sie hätten sich Sorgen um das Mädchen gemacht und befürchtet, dass es ihm bei der Familie des Vaters schlecht gehe. Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.
Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, "logische" Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.
Zusammenfassung
- Eine 38-jährige Mutter ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt zu einer teilbedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil sie gemeinsam mit der 62-jährigen Oma vorgehabt haben soll, ihre eigene Tochter zu entführen.
- Die Oma soll daraufhin einen Bekannten gebeten haben, die Sechsjährige für sie zu entführen.
- Danach wollten die beiden Frauen laut Anklage mit dem Kind in ihre Heimat nach Lettland fahren.