Mutter tot - Sohn in U-Haft: Richterin fürchtet neue Tat
Vor der Richterin erschien der 22-Jährige ohne Anwalt, verzichtete auf Rechtsmittel. Erneut, wie schon am Dienstag nach der Tat, gab der Sohn auch vor der Richterin zu, dass er seine 54-jährige Mutter mit mehreren Stichen eines Küchenmessers traktiert hatte. Die Frau verstarb an Verletzungen am Hals und Nacken. Das habe er nicht gewollt, sagte der Sohn laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn.
Mutter und Sohn stritten, im Zorn soll der 22-Jährige dann zugestochen haben. Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrischen Gutachten beauftragt. Er war bei den Behörden als Hochrisikofall bekannt. Schon dreimal wurde über ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt. Zu den verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter beim Verein Neustart erschien er aber nicht.
Pflicht-Beratung für Gewalttäter ignoriert
Gewalttäter, die von der Polizei weggewiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden, müssen sich binnen fünf Tagen in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention melden und einen Termin vereinbaren. Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Der 22-Jährige meldete sich jedoch nie beim zuständigen Verein Neustart, gegen ihn liefen deshalb Verwaltungsstrafverfahren.
Mutter in Wien erstochen: Sohn gesteht Mord
Polizei warnte Mutter vor ihrem Sohn
Zum Zeitpunkt der Tat am späten Dienstagabend gab es kein aufrechtes Betretungsverbot. Die Drei Stiche im Hals- und Nackenbereich waren nur die letzte Eskalation des Sohnes. Schon davor soll er seine Mutter wiederholt bedroht haben. Polizisten warnten die Frau mehrmals, hieß es von der Exekutive. Der Sohn befand sich wegen des Verdachts auf eine psychische Erkrankung in der Vergangenheit auch schon vorübergehend in einem Krankenhaus.
Zusammenfassung
- Jener 22-Jährige, der gestand am Dienstag in Wien-Liesing seine Mutter getötet zu haben, ist in Untersuchungshaft.
- Für die Richterin besteht Tatbegehungsgefahr.
- Wiederholt soll der junge Mann seine Mutter in der Vergangenheit bereits bedroht haben.
- Der Sohn galt als Hochrisikofall, ignorierte in der Vergangenheit verpflichtende Beratungstermine.