Nach Geburt war Baby tot: 20 Monate bedingt für Mutter

Weil sie ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll, hat sich eine 29-Jährige am Mittwoch im Landesgericht Leoben verantworten müssen.

Die Frau hatte angeblich von ihrer Schwangerschaft nichts bemerkt und das Kind allein zur Welt gebracht. An die Tat selbst konnte sie sich beim Prozess nur vage erinnern.

20 Monate bedingt für Mutter

Sie wurde für Tötung nach der Geburt zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Noch vor der Befragung der Hauptangeklagten wurde die Schwägerin wegen versuchter Unterdrückung von Beweismitteln und Störung der Totenruhe zu drei Monaten bedingt verurteilt. Der Freund der Frau, dem unterlassene Hilfeleistung angelastet wurde, nahm das Angebot einer Diversion an, er muss 1.500 Euro Buße zahlen.

Das Urteil und die Diversion sind nicht rechtskräftig.

Geheime Beziehung, unbemerkte Schwangerschaft

Die Angeklagte und der Profi-Fußballer wohnen im selben Haus und kannten einander schon acht Jahre, bevor 2022 die Beziehung enger wurde. Vor den jeweiligen Familien hielten sie Beziehung geheim. "Ich bin Christ und ihre Familie sind Muslime", so der 26-Jährige.

Von ihrer Schwangerschaft will die Beschuldigte nichts bemerkt haben, die Ereignisse in der Nacht auf den 22. Februar 2023 überrollten sie offenbar total. Sie bekam Bauchschmerzen und gebar neben ihrem Bett in der Wohnung ihrer Eltern ganz allein einen Buben. "Was weiter geschah, weiß nur sie selbst", sagte Staatsanwältin Sabrina Berger. Laut Obduktion erlitt das Baby mehrere Verletzungen.

"Kind geboren und umgekippt"

Die 29-Jährige gab an, sie habe sich am Abend ins Bett gelegt und sei aufgewacht, weil alles voll Blut war. Sie sei aufgestanden, dann aber sofort umgefallen. "Dann habe ich das Kind geboren und bin wieder umgekippt" war alles, was sie zur Geburt sagen wollte. "Haben Sie gesehen, dass es ein Bub war?", fragte der Richter. "Ja", gab die Beschuldigte an. Sie könne sich nur noch erinnern, dass irgendwann der Hubschrauber gekommen sei und sie in einem Operationssaal wieder aufgewacht sei.

Überliefert ist ein Chatverkehr mit dem Freund im Anschluss an die Geburt. Die Frau schickte ihm Bilder von einer Blutlache und ihren blutverschmierten Beinen und schrieb, sie glaube, sie sei schwanger gewesen. Ihr Freund erklärte vor Gericht, er habe gedacht, es sei eine Fehlgeburt ganz am Anfang der Schwangerschaft gewesen.

"Wie kann man so dumm sein?"

"Warum haben Sie nicht die Rettung gerufen?", wollte Richter Roman Weiss wissen. "Das war der größte Fehler meines Lebens", antwortete der 26-Jährige. "Ich habe gedacht, es ist nur eine Blutung", rechtfertigte er sich. "Das ist vollkommener Wahnsinn, wie kann man so dumm sein?", meinte der Vorsitzende.

Die Schwägerin der 29-Jährigen war gekommen, weil der Freund den Bruder der Frau angerufen hatte. Nachdem doch noch die Rettung verständigt worden war, versuchte die Drittangeklagte, das tote Baby, die Plazenta und blutige Kleidung verschwinden zu lassen. Doch ein Rettungssanitäter kehrte unerwartet in die Wohnung zurück und nahm der Frau die Plastiksäcke ab.

Blutverlust soll Denkstörung ausgelöst haben

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl sprach von einer "Belastungsstörung", die im Zuge der traumatischen Geburt auf die Frau eingewirkt habe. Der hohe Blutverlust habe außerdem eine Denkstörung ausgelöst. Die Zurechnungsfähigkeit sei durch diese Faktoren massiv eingeschränkt gewesen, erläuterte der Gutachter.

Tragischer Todesfall: Baby stirbt an Keuchhusten

ribbon Zusammenfassung
  • Weil sie ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll, hat sich eine 29-Jährige am Mittwoch im Landesgericht Leoben verantworten müssen.
  • Die Frau hatte angeblich von ihrer Schwangerschaft nichts bemerkt und das Kind allein zur Welt gebracht. An die Tat selbst konnte sie sich beim Prozess nur vage erinnern.
  • Sie wurde für Tötung nach der Geburt zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. 
  • Noch vor der Befragung der Hauptangeklagten wurde die Schwägerin wegen versuchter Unterdrückung von Beweismitteln und Störung der Totenruhe zu drei Monaten bedingt verurteilt.
  • Der Freund der Frau, dem unterlassene Hilfeleistung angelastet wurde, nahm das Angebot einer Diversion an, er muss 1.500 Euro Buße zahlen.