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Mordverdacht in OÖ: Sohn soll Vater getötet haben

In Obernberg am Inn (Bezirk Ried) soll ein 22-Jähriger seinen Vater getötet haben. Der Verdächtige wurde festgenommen.

In der Nacht auf Freitag - gegen 3 Uhr - wurde die Polizei nach Obernberg am Inn im Innviertel gerufen. Dort soll ein 59-jähriger Mann von seinem Sohn getötet worden sein. Der 59-Jährige soll Stichverletzungen aufgewiesen haben, wurde noch ins Krankenhaus Ried eingeliefert, soll aber kurz darauf gestorben sein. 

Einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" bestätigte die Polizei Oberösterreich gegenüber PULS 24. Weitere mögliche Hintergründe zur mutmaßlichen Tat gab die Polizei noch nicht bekannt. Der 22-Jährige wurde festgenommen und gilt als dringend tatverdächtig. Der Verdächtige wurde von Einsatzkräften der Cobra im Elternhaus überwältigt und festgenommen und befinde sich in Polizeigewahrsam.

Mehrfache Vorstrafen

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gab dann gegenüber der APA bekannt, dass es einen Streit zwischen Vater und Sohn gegeben haben dürfte. Das Opfer soll mindestens sieben Stichverletzungen gehabt haben, bei der Tatwaffe dürfte es sich um ein Messer handeln. 

Bereits Anfang Jänner wurde über den bereits mehrfach vorbestraften jungen Mann ein Betretungsverbot für das Elternhaus verhängt. Dennoch suchte er wohl in der Nacht auf Freitag seine Eltern auf. Es dürfte zur Auseinandersetzung mit dem Vater gekommen sein, worauf der Sohn diesem die tödlichen Verletzungen zugefügt haben soll. Über das Motiv war am Vormittag der Staatsanwaltschaft noch nichts bekannt. Der 22-Jährige dürfte Drogen konsumiert haben.

Nach der Attacke konnte sich das Opfer noch zu Nachbarn flüchten, die einen Notruf absetzten. Die Frau des Toten wird vom Kriseninterventionsteam betreut.

ribbon Zusammenfassung
  • In Obernberg am Inn soll ein 22-Jähriger seinen Vater getötet haben.
  • Der 59-Jährige soll Stichverletzungen aufgewiesen haben, wurde noch ins Krankenhaus Ried eingeliefert, soll aber kurz darauf gestorben sein. 
  • Der 22-Jährige wurde festgenommen und gilt als dringend tatverdächtig. 
  • Er soll mehrere Vorstrafen haben und es gab ein Betretungsverbot gegen ihn für das Elternhaus.