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Mordprozess um Maskenpflicht in Bad Kreuznach unterbrochen

Der Mordprozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist am Montag schon kurz nach seinem Beginn unterbrochen worden. Er soll voraussichtlich an diesem Freitag fortgesetzt werden. Damit will das Landgericht Bad Kreuznach der Verteidigung des angeklagten 50-Jährigen Gelegenheit geben, erst kürzlich vorgelegte Akten der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz einzusehen.

Die Verteidiger zeigten sich überrascht und drückten ihr "Unverständnis" darüber aus, dass sie erst zum Beginn der Hauptverhandlung und nach Verlesung der Anklage von den Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft erfahren hätten. Es handle sich um insgesamt rund 1.300 Aktenseiten, darunter auch ein 26 Seiten umfassendes psychologisches Gutachten über den Angeklagten, sagten die Verteidiger Alexander Klein und Axel Küster.

Da sich der 50-Jährige zu dem Tatvorwurf äußern wolle, müsse seinen Anwälten Gelegenheit gegeben werden, die neue Entwicklung zu prüfen und sich mit ihrem Mandaten zu besprechen, sagten sie. Die sogenannte Einlassung des Angeklagten zu der ihm vorgeworfenen Tat war ursprünglich für Montag geplant. Die umfangreichen Unterlagen aus Koblenz waren laut Staatsanwaltschaft erst am Donnerstag eingegangen.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 50-jährige Angeklagte einen 20 Jahre alten Mitarbeiter einer Tankstelle Mitte September 2021 mit einem Revolver getötet haben, nachdem dieser den Kunden mehrfach auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. Die Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Angeklagt ist er auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

ribbon Zusammenfassung
  • Er soll voraussichtlich an diesem Freitag fortgesetzt werden.
  • Damit will das Landgericht Bad Kreuznach der Verteidigung des angeklagten 50-Jährigen Gelegenheit geben, erst kürzlich vorgelegte Akten der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz einzusehen.
  • Die umfangreichen Unterlagen aus Koblenz waren laut Staatsanwaltschaft erst am Donnerstag eingegangen.
  • Angeklagt ist er auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes.