Mordprozess gegen 36-Jährigen: Angeklagter beteuert Unschuld
Der Mordprozess gegen einen 36-jährigen Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt mit der Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt worden. Wie schon im Ermittlungsverfahren beteuerte er seine Unschuld. Während der Tatzeit sei er zwei Stunden lang in seinem Auto gesessen und habe nachgedacht, sagte er vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Christian Liebhauser-Karl.
Die Beziehung zu der 31-jährigen Frau, die im August 2019 ermordet in ihrer Badewanne aufgefunden wurde, stand zum Beginn der Einvernahme im Mittelpunkt. Die beiden hätten sich über den fußballbegeisterten Sohn der Frau getroffen, nachdem sie sich schon vom Studium her gekannt hatten. "Wir wollten eigentlich nur eine Freundschaft", sagte der 36-Jährige, dass es sich zur Affäre entwickelte, sei "passiert."
Schließlich wurde die 31-Jährige schwanger - dass er der Vater des Kindes war, das bei dem Mord gestorben ist, will der Angeklagte aber erst nach dem Tod der Frau sicher erfahren haben. Sie habe es auch immer offengelassen, wer der Vater sei, sagte der 36-Jährige auf eine entsprechende Frage von Liebhauser-Karl: "Sie hat mir gesagt, dass sie auch noch andere Kontakte hatte." Auch, dass das Kind mit einer Behinderung auf die Welt gekommen wäre, will er erst nach der Tat erfahren haben.
Dass es ihn in der Nacht der Tat in die Nähe des Wohnortes seiner Geliebten verschlagen hatte, begründete der Angeklagte damit, dass er falsch auf die Autobahn aufgefahren sei. Warum er dann nicht die nächste Ausfahrt genommen habe, sondern an mehreren Ausfahrten vorbei in die falsche Richtung gefahren sei, wollte Liebhauser-Karl wissen. "Ich mache das öfter, dass ich im Auto nachdenke", sagte der Angeklagte. So sei er erst nach dutzenden Kilometern abgefahren, auf einem Parkplatz stehengeblieben und habe nachgedacht - das erkläre, warum er in der Nähe des Tatortes gewesen sei.
Dass sein Handy während der zwei Stunden ausgeschaltet gewesen sei, sei ihm nicht aufgefallen - in der Zwischenzeit habe ihn seine Ehefrau mehrmals angerufen, weil sie sich Sorgen um ihn gemacht hatte. Zu den Turnschuhen, von denen Abdrücke auf der Haut des Mordopfer sichergestellt und die in der Nähe seiner Wohnung gefunden wurden, sagte er, dass sie nicht ihm gehörten: "Die wird wohl jemand dort weggeworfen haben."
Schließlich drehte sich die Einvernahme um eine DNA-Spur der Getöteten auf dem T-Shirt, das der Angeklagte am fraglichen Tag getragen hatte. Mehrmals beteuerte er, dass diese nicht von dem Mordopfer stammen könne: "Ich habe sie Ende Juli zum letzten Mal gesehen." Das DNA-Signal könne genauso von seiner Mutter, wie von seiner Ehefrau stammen, erklärte er. "Das werden wir dann den Gutachter fragen", kommentierte das der Vorsitzende.
Am Nachmittag wurde die ehemalige Freundin des Angeklagten einvernommen. Die Frau beschrieb eine turbulente Affäre mit dem Mann, den sie in der Firma kennengelernt hatte. Sie sei von ihm schwanger gewesen, habe das Kind aber verloren. "Es gab einen Plan für eine gemeinsame Zukunft", sagte die Frau, die nicht in Anwesenheit des Angeklagten reden wollte und immer wieder in Tränen ausbrach. Am Anfang sei die Beziehung schön gewesen, man sei "auf einer Wellenlänge" gewesen. Begonnen hatte das Verhältnis im Mai 2018, im Juli 2019 sei die Affäre beendet gewesen.
Die Zeugin berichtete, der Angeklagte habe teilweise sehr abfällig über seine Ehefrau geredet. Er habe gesagt, seine Frau sei ein Krebsgeschwür, er würde seine Frau am liebsten schlachten, das könne er aber nicht. Sie sei für ihn sexuell nicht mehr interessant. "Ich war schockiert, dass er so etwas über seine Frau sagt", meinte sie. Trotzdem habe sie die Beziehung nicht beendet, "ich war so gefangen von ihm, dass ich ihm alles geglaubt habe". Sie habe alles durch die rosarote Brille gesehen und sich selber nicht mehr gekannt. Als sie dann schwanger gewesen sei, habe sie eine Entscheidung von ihm verlangt: "Ich wollte mich nicht monatelang von ihm hinhalten und erpressen lassen".
Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt. Da werden weitere Zeugen vernommen und die Sachverständigengutachten erörtert.
Zusammenfassung
- Der Mordprozess gegen einen 36-jährigen Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt mit der Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt worden.
- Die Beziehung zu der 31-jährigen Frau, die im August 2019 ermordet in ihrer Badewanne aufgefunden wurde, stand zum Beginn der Einvernahme im Mittelpunkt.
- "Ich mache das öfter, dass ich im Auto nachdenke", sagte der Angeklagte.
- Sie sei von ihm schwanger gewesen, habe das Kind aber verloren.