Missbrauch in Tiroler Heimen: Land verzichtet auf Verjährung
Das Land Tirol wird bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern in Tiroler Heimen in den 1940er-bis 1990er-Jahren im Rahmen von möglichen Zivilprozessen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Landesregierung hervor, berichtete die "Tiroler Tageszeitung".
Der Entwurf umfasst fünf ehemalige Kindererziehungsheime des Landes - das Landeserziehungsheim Kleinvolderberg, das Landeserziehungsheim für Mädchen Kramsach-Mariatal, das Landessäuglings-und Kinderheim Arzl, "Schwyzerhüsli" und Axams, das Landeserziehungsheim St. Martin in Schwaz - sowie die Beobachtungsstation Nowak-Vogl. Bisher hatte das Land bei einigen Entschädigungsklagen in Zivilprozessen nicht auf die Einrede verzichtet, was zu heftiger Kritik der Opposition führte. Sechs Klagen wurden laut "TT" eingebracht, alle Verfahren seien abgeschlossen.
Um von der Ermächtigung zum Verzicht Gebrauch machen zu können, müsse der Kläger zunächst glaubhaft machen, dass die Vorkommnisse während der Unterbringung in einem Heim im Zeitraum vom 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1991 passierten. Da die Gewaltdelikte zum Teil mehr als 70 Jahre zurückliegen und ein zivilgerichtliches Verfahren nicht vorweggenommen werden soll, müsse der volle Beweis über die Misshandlungen nicht erbracht werden.
"Wir haben die moralische Pflicht, diese Belastungen anzuerkennen und für das Geschehene politisch die Verantwortung auch weiterhin zu übernehmen. Dieses Gesetz soll daher in einem großen Rahmen betrachtet werden", erklärte Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne). Oppositionsparteien begrüßten den nunmehrigen Schritt, so etwa die Liste Fritz. "Es ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bereits im Jahr 2014 hat die Liste Fritz einen Antrag auf Verjährungsverzicht gegenüber den Heimopfern im Tiroler Landtag eingebracht", sagte Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider. Ein Schönheitsfehler bleibe, dass die Ordenshäuser - beispielsweise in Martinsbühel und Scharnitz und die Bubenburg in Fügen - nicht von dieser neuen Regelung umfasst werden. "Die zuständige Landesrätin Fischer von den Grünen macht es sich zu leicht, wenn sie sich für diese Heime und die dort stattgefundenen Misshandlungen nicht zuständig fühlt", so Haselwanter-Schneider.
"Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung in Missbrauchsprozessen ist das Verdienst der FPÖ und anderer Oppositionsparteien im Tiroler Landtag", meinte indes FPÖ-Obmann Markus Abwerzger. Für viele Missbrauchsopfer komme das Gesetz aber zu spät.
Im Jahr 2010 waren immer mehr Opfer von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in privaten, öffentlichen oder konfessionellen Kinder-und Jugendheimen an die Öffentlichkeit gegangen. Die Landesregierung setzte daraufhin die Anlaufstelle für Opferschutz und eine unabhängige Entschädigungskommission ein. Seit damals wurden 580 Betroffene entschädigt, rund drei Millionen Euro wurden ihnen zugesprochen.
Zusammenfassung
- Oppositionsparteien begrüßten den nunmehrigen Schritt, so etwa die Liste Fritz.