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Wien: Mann attackierte Partnerin nach dem Fortgehen

Ein Mann schlug Sonntagfrüh nach dem Fortgehen wiederholt auf seine Partnerin ein und bedrohte sie lautstark umzubringen. Ein Zeuge schritt ein und wurde dabei ins Gesicht geschlagen.

Ein Mann hat Sonntagfrüh nach dem gemeinsamen Fortgehen in Wien-Brigittenau auf der Straße auf seine Partnerin eingeprügelt und diese gewürgt und verletzt. Ein Zeuge schritt ein, wurde aber von dem 42-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Der Passant rief die Polizei.

Beim Eintreffen der Beamten kniete der Mann auf der am Boden liegenden Frau, schlug wiederholt auf sie ein und bedrohte sie lautstark mit dem Umbringen. Dennoch bestritt der alkoholisierte Mann mit serbischen Wurzeln anschließend seine Gewalttat.

Mann wurde festgenommen

Die Frau wurde nach dem Angriff ins Spital gebracht. Ihr Partner war nach der am Sonntag kurz vor 6:00 Uhr verübten Attacke festgenommen und über Anordnung der Staatsanwaltschaft in eine Justizanstalt eingeliefert worden.

Er erhielt Anzeigen wegen des Verdachts der versuchten schweren Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und der schweren Nötigung.

Außerdem wurden ein Annäherungs- und Betretungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Genauere Einvernahmen der beteiligten Personen waren noch ausständig.

Sind Sie Opfer von Gewalt oder kennen Sie jemanden? Hier finden Sie Hilfe:

Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133

Notrufnummern bei häuslicher Gewalt

Notrufnummern bei häuslicher Gewalt

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 42-jähriger Mann attackierte Sonntagfrüh in Wien-Brigittenau seine Partnerin auf der Straße, wobei er sie schlug und würgte, bis ein Zeuge eingriff und die Polizei rief.
  • Die Frau wurde nach der Attacke notfallmedizinisch versorgt und ins Krankenhaus gebracht, konnte jedoch inzwischen in häusliche Pflege entlassen werden.
  • Der Täter wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung festgenommen und erhielt ein Annäherungs- und Betretungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot.